04. Oktober, 2024

Immobilien

Neue Grenzwerte setzen Kaminöfen unter Druck: Was Besitzer jetzt tun müssen

Zum Jahresende drohen Millionen Kamin- und Holzofenbesitzern strenge Bußgelder, wenn ihre Geräte nicht den neuen Emissionsvorgaben entsprechen. Was bedeutet das konkret, welche Ausnahmen gibt es, und wie können Sie reagieren?

Neue Grenzwerte setzen Kaminöfen unter Druck: Was Besitzer jetzt tun müssen
Neue Grenzwerte in Sicht: Ab 2025 drohen bis zu 50.000 Euro Strafe für veraltete Kaminöfen. Millionen Besitzer müssen ihre Feuerstätten nachrüsten oder austauschen, da ab dem 31. Dezember 2024 strengere Emissionsgrenzwerte gelten.

Schärfere Grenzwerte – drohende Strafen

Ab dem 31. Dezember 2024 gelten verschärfte Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid für Kaminöfen und andere Feuerstätten. Wer diese nicht einhält, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Betroffen sind etwa vier Millionen Öfen in Deutschland. Das sind massive Zahlen, die für viele eine kostspielige Herausforderung darstellen könnten.

Die betroffenen Kamin- und Holzofenbesitzer stehen nun vor der Entscheidung: nachrüsten, austauschen oder stilllegen. Denn die Zeit läuft: Ab dem Stichtag dürfen nur noch Geräte betrieben werden, die maximal 0,15 Gramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter emittieren.

Schornsteinfeger sind dabei die Kontrolleure vor Ort. Sie überprüfen regelmäßig, ob die Öfen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Wie erkenne ich, ob mein Ofen betroffen ist?

Die erste wichtige Frage für viele Ofenbesitzer: Hält mein Gerät die neuen Grenzwerte ein? Einen Hinweis darauf liefert das Typenschild des Ofens. Für Öfen, die zwischen 1995 und 2010 hergestellt wurden, gilt die Frist für den Austausch oder die Modernisierung.

Ältere Geräte haben oft bereits frühere Fristen überschritten und mussten entsprechend angepasst werden.

Lohnt sich die Nachrüstung eines alten Kaminofens? Eine Nachrüstung kostet zwischen 500 und 2000 Euro – ohne staatliche Förderung. Nicht immer ist dies eine wirtschaftlich sinnvolle Option.

Wer unsicher ist, kann eine Einzelmessung durch den Schornsteinfeger veranlassen oder den Emissionswert des Ofens in einer speziellen Datenbank des HKI nachschlagen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Historische Öfen, die vor 1950 in Betrieb genommen wurden und sich am ursprünglichen Standort befinden, fallen meist nicht unter die neuen Regelungen.

Auch Öfen, die die einzige Heizungsquelle einer Wohneinheit darstellen, können in Absprache mit dem Schornsteinfeger weiter betrieben werden.

Handwerklich gefertigte Kachelöfen oder offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden, sind ebenfalls ausgenommen – vorausgesetzt, es gibt keine wesentlichen baulichen Veränderungen. Küchenherde und Backöfen mit einer Leistung von unter 15 Kilowatt sind ebenfalls nicht betroffen.


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Lohnt sich eine Nachrüstung?

Für Besitzer modernerer Geräte stellt sich die Frage, ob eine Nachrüstung sinnvoll ist. Filterlösungen kosten zwischen 500 und 2000 Euro, abhängig von der Technik und den baulichen Gegebenheiten des Ofens.

Dabei sollte man aber genau kalkulieren, ob sich diese Investition lohnt. Denn staatliche Förderungen für Nachrüstungen gibt es bislang nicht.

Alternativen: Austausch und Neugeräte

Wer seinen Ofen austauschen muss, findet bereits ab etwa 1000 Euro passende Neugeräte, die den aktuellen Vorgaben entsprechen. Für hochwertige Öfen mit zusätzlichen Funktionen, wie etwa wasserführende Systeme, liegen die Preise schnell bei 5000 Euro und mehr, je nach Installationsaufwand.

Auch wenn die neuen Grenzwerte auf den ersten Blick streng wirken, könnte der Umstieg auf moderne Technologien langfristig sinnvoll sein – nicht nur für die eigene Geldbörse, sondern auch für den Umweltschutz. Neue Öfen stoßen deutlich weniger Schadstoffe aus und tragen zu einer besseren Luftqualität bei.