Ein wegweisendes Gesetzesvorhaben zur Sterbehilfe, das als weltweit wegweisend in puncto rechtlicher Schutz angesehen wird, steht im Vereinigten Königreich vor seiner ersten parlamentarischen Prüfung. Die Labour-Abgeordnete Kim Leadbeater plant die Veröffentlichung ihres Gesetzentwurfs, der unheilbar kranken Erwachsenen mit einer Lebensprognose von weniger als sechs Monaten die Möglichkeit gibt, ihr Leben eigenständig zu beenden. Der Gesetzesvorschlag schließt dabei Personen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen ausdrücklich aus. Besonders rigoros gestaltet sich die gesetzliche Vorgabe, dass ein Antrag auf Sterbehilfe einem Richter des High Court vorgelegt werden muss. Dieser muss sich mindestens mit einem Arzt beraten und hat das Recht, weitere Informationen einzuholen. Auf diesem strukturell sorgfältigen Fundament ruht Leadbeaters Entwurf, der nach umfassenden Konsultationen mit medizinischen und juristischen Experten entwickelt wurde. Sie betont die Ausgewogenheit zwischen Schutzmaßnahmen für sterbenskranke Menschen und dem Schaffen der weltweit strengsten Sicherheitsvorkehrungen. Gegner der Gesetzesänderung äußern Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit der Gerichte, solche Fälle effizient zu bearbeiten. Die Justiz ist bereits durch massive Rückstände belastet, wodurch sich Anhörungen erheblich verzögern können. Die bevorstehende Gesetzesvorlage gibt den Abgeordneten erstmals seit fast einem Jahrzehnt die Möglichkeit, über die Legalisierung von Sterbehilfe zu diskutieren. Eine zweite Abstimmung im House of Commons ist für den 29. November geplant. Premierminister Sir Keir Starmer, ein Befürworter der Gesetzesänderung, hat seinen Abgeordneten eine freie Abstimmung zugesagt. Derzeit ist Sterbehilfe in England, Wales und Nordirland illegal und zieht im Falle der Hilfeleistung eine Höchststrafe von 14 Jahren nach sich. Sollte das Gesetz beschlossen werden, könnten Erwachsene, die geistig dazu in der Lage sind, diesen Schritt eigenverantwortlich gehen. Es würde erfordern, dass zwei voneinander unabhängige Ärzte bestätigen, dass alle Kriterien erfüllt sind, wobei zwischen den Erklärungen sieben Tage liegen müssen. Das Gesetz stellt zudem klar, dass kein Arzt zur Teilnahme an diesem Prozess gezwungen werden kann und dass jede tödliche Medikation selbstständig eingenommen werden muss. Eine fälschliche Erklärung oder Zwang zur Sterbehilfe soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu 14 Jahren geahndet werden. Die British Medical Association fordert, dass Sterbehilfe-Dienste unabhängig vom regulären NHS-Betrieb organisiert werden und im Gesetzgebungsprozess ein Opt-in-Mechanismus für NHS-Mitarbeiter eingebaut wird.