18. Dezember, 2024

Wirtschaft

Neue Chancen für Verbraucher: Verkürzte Schufa-Löschfristen ab 2025

Neue Chancen für Verbraucher: Verkürzte Schufa-Löschfristen ab 2025

Verbraucher, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten, können sich künftig auf schnelleren Schuldenerlass freuen. Negativ vermerkte Schufa-Einträge werden ab dem 1. Januar 2025 nach bereits 18 Monaten gelöscht, vorausgesetzt, der Zahlungsverzug wird innerhalb von 100 Tagen nach Erhalt einer Mahnung an die Schufa beglichen. Diese Änderung bietet Konsumenten die Möglichkeit, zügiger ihre Bonität zu verbessern.

Tanja Birkholz, Vorstandsvorsitzende der Schufa Holding AG, weist darauf hin, dass die Neuerung Vorteile für alle Beteiligten schafft: "Verbraucher können ihre Kreditwürdigkeit schneller wiederherstellen, und Unternehmen sehen sich rascher bezahlt." Die Schufa spielt eine zentrale Rolle bei der Einschätzung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern, wovon zahlreiche Branchen abhängig sind, bevor sie Verträge abschließen.

Ein negativer Schufa-Eintrag kann unerwartete Hürden beim Kreditabschluss verursachen, insbesondere wenn Rechnungen trotz mehrfacher Mahnung unbezahlt bleiben. Ein solch verbessertes System erlaubt Verbrauchern, durch die neue 100-Tage-Regelung ihre Zahlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen, jedoch nur, wenn in der verkürzten Löschfrist keine neuen Negativmerkmale gemeldet werden.

Vorhandene Zahlungsausfälle, die alle Kriterien erfüllen und vor 2025 eingegangen sind, werden ebenfalls aus der Schufa-Datenbank entfernt. Diese Maßnahme wird voraussichtlich etwa 60.000 Personen betreffen, ein Prozent derjenigen mit negativen Einträgen. Weitere 60.000 Menschen könnten von den neuen Regelungen profitieren.

Die Schufa verfolgt derzeit rund 68 Millionen Menschen in Deutschland, wertet bestehende Kredite, Konten und Karten aus und errechnet daraus den sogenannten Basis-Score. Trotz anhaltender Kritik bleibt das Berechnungsmodell geheim, was die Schufa mit der Verhinderung möglicher Manipulationen rechtfertigt. Interessierte Verbraucher können sich kostenlos eine Datenkopie ihres persönlichen Scores zukommen lassen oder ihn über die App Bonify einsehen, die ab Januar 2024 zusätzlich auch Negativeinträge sichtbar macht.