12. März, 2025

Politik

Neuausrichtung der Handelsbeziehungen zwischen EU und Schweiz: Ein Durchbruch mit Potenzial für Herausforderungen

Neuausrichtung der Handelsbeziehungen zwischen EU und Schweiz: Ein Durchbruch mit Potenzial für Herausforderungen

Die Europäische Union und die Schweiz, als viertgrößter Exportmarkt des europäischen Blocks, haben am Freitag eine politische Einigung erzielt, um ihre Handelsbeziehungen umfassend zu überarbeiten. Dieser Durchbruch markiert den Beginn eines langwierigen Genehmigungsprozesses.

Geplant ist, die Verhandlungen bis zum Frühjahr formell abzuschließen. Danach wird das Maßnahmenpaket durch die parlamentarischen Mühlen beider Parteien gehen und möglicherweise in der Schweiz zur Volksabstimmung kommen. Die Hauptpunkte des Abkommens betreffen Energie, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit.

Ein bedeutendes Element ist das Stromabkommen, das der Schweiz die Integration in das europäische Netz ermöglicht, um die Netzstabilität zu verbessern. Besonders fürchten jedoch einige Schweizer Netzbetreiber nachteilige Effekte durch die Marktliberalisierung. Die Vereinbarung zur Lebensmittelsicherheit reduziert Handelshemmnisse und gewährt Zugang zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Im Gesundheitssektor wird durch die Zusammenarbeit bei der Krisenprävention grenzüberschreitende Bedrohungen adressiert.

Ein sensibler Punkt des Abkommens ist der Streitbeilegungsmechanismus, der eine Vereinheitlichung der Gesetze erfordert, jedoch mit verfassungsrechtlichen Sicherungen versehen ist. Unlösbare Streitigkeiten gelangen vor ein Schiedsgericht, das den Europäischen Gerichtshof zurate ziehen kann. Diesem Punkt begegnet die Schweiz mit Argwohn, da sie nicht unter die EU-Gerichtsbarkeit fallen will.

Ein weiteres umstrittenes Thema ist die Einwanderung: Der Schweiz gelang es, eine Schutzklausel für wirtschaftliche und soziale Herausforderungen zu verhandeln. Die EU kann bei nicht einvernehmlichen Einwanderungsbeschränkungen der Schweiz verhältnismäßige Maßnahmen treffen. Besagte Maßnahmen dürfen jedoch keine anderen Bereiche wie Forschung oder Gesundheit mehr betreffen.

Das Abkommen gleicht zudem frühere Verluste durch die Wiedereinbeziehung der Schweiz in EU-Forschungsprogramme aus – ein positiver Schritt nach den negativen Folgen des nicht unterzeichneten Abkommens von 2021.