05. Oktober, 2024

Wirtschaft

Neuausrichtung bei Thyssenkrupp: Eigenständigkeit der Stahldivision im Fokus

Neuausrichtung bei Thyssenkrupp: Eigenständigkeit der Stahldivision im Fokus

Der deutsche Industriekonzern Thyssenkrupp bekräftigte erneut seine Absicht, seine Stahlsparte als unabhängige Einheit zu etablieren. Diese Ankündigung erfolgte im Anschluss an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der ein Veto der Europäischen Kommission von 2019 bestätigte. Demnach wurde eine Fusion zwischen Thyssenkrupps Stahlsparte und dem europäischen Stahlgeschäft des indischen Unternehmens Tata Steel untersagt. Zur Untermauerung dieser Strategie verwies Thyssenkrupp auf die Übernahme von 20 Prozent der Stahlsparte durch die Energiefirma EP Corporate Group (EPCG) im Juli. Aktuell befinden sich Thyssenkrupp und EPCG in Gesprächen über den Erwerb weiterer 30 Prozent Anteile an der Stahlsparte. Ziel sei die Bildung eines paritätischen Joint Ventures mit jeweils 50 Prozent Anteil. Die Europäische Kommission hatte die Fusion mit Tata Steel aus Wettbewerbsgründen abgelehnt und damit eine erhebliche Beeinträchtigung europäischer Industriekunden und Verbraucher abgewendet, wie es damals aus Brüssel hieß. Die geplante Fusion hätte zur Bildung des zweitgrößten Stahlkonzerns Europas führen können, mit etwa 48.000 Mitarbeitern und Werken in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden. Um seine Abhängigkeit vom volatilen Stahlgeschäft zu reduzieren, zog Thyssenkrupp vor Gericht. Jedoch wies der Europäische Gerichtshof die Beschwerde im Juni 2022 ab und nun die Berufung dagegen vollumfänglich zurück.