In einem jüngst eingereichten Antrag vor Gericht hat NASCAR die Abweisung einer Klage gefordert, die dem Unternehmen vorwirft, den Wettbewerb im Motorsport zu monopolisieren. Die Kläger, 23XI Racing, im Besitz der Basketballlegende Michael Jordan, und Front Row Motorsports hatten die Klage Anfang Oktober eingereicht. Die Beschuldigten bestehen aus NASCAR und dem Vorsitzenden Jim France. NASCAR argumentiert, dass die Klage lediglich Ausdruck von Unzufriedenheit im Geschäftsverlauf sei und keinen wirksamen Kartellverstoß darstelle. Die Behauptungen, so NASCAR, seien durch Verjährung und den Einwand des „Laches“ (Verzögerung) unzulässig. Zudem ließen sich keine Verringerungen im Wettbewerb feststellen, die für eine Klageerhebung erforderlich wären. Im Kern verlangten die Kläger eine Neuverhandlung von Verträgen, was jedoch nichts mit antikartellrechtlichem Verhalten zu tun habe. Ein zentrales Argument von NASCAR: Die meisten Ansprüche der Klage seien verjährt, da sie sich auf Handlungen beziehen, die vor mehr als vier Jahren stattfanden, konkret spätestens 2020. 23XI Racing und Front Row Motorsports hätten es zudem vermieden, die Charta für 2025 zu unterzeichnen, wodurch sie nicht durch deren Bedingungen gebunden seien, die sie nun anfechten möchten. Weiterhin behauptet NASCAR, dass die Klage auf einer fehlerhaften Marktanalyse beruhe, da die Kläger den Markt nach ihren Investitionen und nicht davor bewertet hätten. Zudem habe NASCAR die beiden Rennteams nicht ausgeschlossen, weshalb der behauptete Wettbewerbsnachteil nicht belegbar sei. Die betroffenen Teams, Front Row Motorsports und 23XI Racing, sind bis zum 16. Dezember aufgefordert, auf NASCARs Antrag zu reagieren.