13. September, 2024

Wirtschaft

Mobilfunkauktion 2019: Gericht bestätigt rechtswidrige Einflussnahme

Mobilfunkauktion 2019: Gericht bestätigt rechtswidrige Einflussnahme

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Spielregeln zur milliardenschweren 5G-Mobilfunkauktion im Jahr 2019 nicht rechtmäßig festgelegt wurden. Bei der Versteigerung hatten die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel durch Verfahrens- und Abwägungsfehler Benachteiligungen geltend gemacht. Insbesondere stand die Frage im Raum, ob das Bundesverkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU) unzulässig auf die Rahmenbedingungen der Auktion Druck ausgeübt hatte.

Vier große Telekommunikationskonzerne ersteigerten Frequenzen im Wert von 6,5 Milliarden Euro und mussten sich zu umfassenden Ausbauzielen verpflichten, wie der Erschließung von 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde bis Ende 2022. Auf eine Verpflichtung zur Vermietung der Dienste wurde jedoch verzichtet, was kleineren Anbietern wie EWE Tel und Freenet erheblich geholfen hätte und ihre Position gestärkt hätte.

Das Kölner Urteil bestätigte den Vorwurf eines politischen Deals, der breit diskutiert wurde. Die großen Netzbetreiber wurden zwar zu strengen Ausbauzielen verpflichtet, konnten jedoch beim Verkauf von Netzkapazitäten nachsichtigere Regeln in Anspruch nehmen. Der Fall durchlief bereits sämtliche Instanzen inklusive des Bundesverwaltungsgerichts, das ihn im Oktober 2010 zur erneuten Verhandlung an das Verwaltungsgericht Köln zurückgab. Das Gericht erklärte nun, dass die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 nicht den rechtlichen Anforderungen genügte.

Die Auswirkungen des Urteils auf die Mobilfunkkunden in Deutschland sind noch nicht abzusehen, besonders da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Eine weitere Revision ist zwar ausgeschlossen, jedoch könnte die Bundesnetzagentur versuchen, eine Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erzielen. Laut einem Behördensprecher seien negative Konsequenzen für den Ausbau der Mobilfunknetze nicht zu erwarten.

Freenet zeigte sich erleichtert und betonte, dass fast sechs Jahre nach der Entscheidung der Präsidentenkammer nun endlich Klarheit herrsche. "Das Gericht hat dokumentiert, dass das Verhandlungsgebot nur aufgrund rechtswidriger Einflüsse in die Entscheidung eingeflossen ist." Obwohl die verlorenen Wettbewerbsvorteile nicht nachgeholt werden können, sei nun eine Entscheidung im Verbraucherinteresse möglich. Man hoffe, dass die Bundesnetzagentur den gerichtlichen Vorgaben zeitnah folgt und das Verhandlungsgebot durch wirksame Wettbewerbsregelungen ersetzt.