Die Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig sorgt für Aufsehen: Statt wie vorgeschlagen die Rundfunkgebühren zum Jahreswechsel anzuheben, fordern die Länderchefs von ARD und ZDF eine Reform – mehr Effizienz, weniger Kosten. Geplant war ein Aufschlag von 58 Cent auf insgesamt 18,94 Euro monatlich. Doch diese Rechnung ging nicht auf.
Nach langem Ringen stellte Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) klar, dass sich die Ministerpräsidenten nicht auf die „verfassungsrechtlich gebotene Anhebung“ verständigen konnten. ARD und ZDF könnten nun klagen, was eine erneute Runde vor dem Bundesverfassungsgericht bedeuten würde.
Denn die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, hatte die Erhöhung ja schließlich begründet – und die Länder sind eigentlich verpflichtet, dieser Empfehlung zu folgen. Schon einmal landete der Gebührenstreit vor Gericht, als Sachsen-Anhalt 2020 eine Erhöhung ablehnte und das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Sender entschied.
Sparen statt erhöhen: ein neues Kapitel?
Für die Öffentlich-Rechtlichen bedeutet das neue Sparzwang. Die Ministerpräsidenten haben eine klare Linie ausgegeben: Die Strukturen müssen effizienter werden, und zwar auf allen Ebenen.
Dazu gehört die Reduzierung kleinerer TV- und Radioprogramme, weniger Mittel für Sportrechte und eine Einschränkung der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erklärte dazu:
„Wir schätzen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber er braucht klare Grenzen.“
In dieselbe Kerbe schlug sein Kollege aus Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer (SPD), der auf „mehr Klasse statt Masse“ setzt.
Für ARD und ZDF könnte das ein bitteres Signal sein. Angesichts steigender Kosten und einem immer intensiveren Wettbewerb um Zuschauer – die sich zunehmend Richtung Streamingdienste orientieren – sind weitere Einsparungen für die Sender eine Herausforderung. Wie sollen sie, so die Sorge vieler Kritiker, den Spagat zwischen Qualität und Sparmaßnahmen schaffen?
Drohendes Verfassungsurteil – oder ein echter Kurswechsel?
Dass ARD und ZDF die Entscheidung klaglos akzeptieren, gilt als unwahrscheinlich. Die Sender könnten erneut den Weg vor das Bundesverfassungsgericht gehen, um die Durchsetzung der Gebührenempfehlung zu erreichen. Bereits für den Dezember sind neue Gespräche der Ministerpräsidenten geplant. Statt einer Kehrtwende beim Beitrag könnte dabei jedoch eher die Reform der Rundfunkstrukturen in den Mittelpunkt rücken.
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Sollten die Sender jedoch gezwungen werden, drastische Einschnitte vorzunehmen, ist ungewiss, wie das Publikum reagiert. Das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist hoch, die Erwartung ebenso.
Was die Politiker verlangen, ist eine Modernisierung, die zugleich den Sparkurs umsetzt – ein Balanceakt, den die Öffentlich-Rechtlichen erst noch meistern müssen.
Ob ARD und ZDF sich der neuen Realität fügen oder ob das Bundesverfassungsgericht letztlich eine Entscheidung erzwingen muss, bleibt also offen. Fest steht jedoch: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht am Scheideweg.