Der gesetzliche Mindestlohn wird in den kommenden Jahren angehoben. Ab dem 1. Januar nächsten Jahres beträgt die Lohnuntergrenze 12,41 Euro brutto pro Stunde. Ein Jahr später, zum Januar 2023, steigt der Mindestlohn dann auf 12,82 Euro. Diese Entscheidung traf Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit einer Verordnung, die gestern das Kabinett passierte. Insgesamt bedeutet dies einen Anstieg von 6,8 Prozent.
Anders als bei manch anderen Entscheidungen bedarf dieses Vorhaben keiner Zustimmung des Bundesrats und wird somit zum Jahresanfang in Kraft treten. Es sei jedoch anzumerken, dass die Anhebung des Mindestlohns nicht mit der aktuellen Inflationsrate Schritt hält. Laut den neuesten Zahlen ist die Teuerungsrate in Deutschland zwar auf 3,8 Prozent gesunken, dennoch fällt die Erhöhung des Mindestlohns vergleichsweise gering aus.
Die Entscheidung für diese Erhöhung basiert auf einer Empfehlung der Mindestlohnkommission, welche aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht und im Juni veröffentlicht wurde. Trotzdem erfolgte die Empfehlung nicht im Einvernehmen. Die Arbeitnehmervertreter waren der Meinung, dass die Anhebung zu niedrig ausfiel, wurden jedoch überstimmt.
Auch innerhalb der Koalition gibt es Unzufriedenheit über diese Entscheidung der Mindestlohnkommission. Grünen-Fraktionsvizechef Andreas Audretsch bezeichnete den Anstieg als viel zu gering und die Entscheidung der Kommission als 'nicht mehr als ein schlechter Scherz'. Er betonte, dass Menschen, die in schwierigen Jobs hart arbeiteten und niedrige Löhne erhalten, deutlich mehr verdienen würden. Audretsch kritisierte zudem, dass die Mindestlohnkommission den bisherigen Konsens gebrochen habe, Entscheidungen einvernehmlich zu treffen.
Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) äußerte den Wunsch, dass die Mindestlohnkommission künftig wieder im Einvernehmen entscheiden sollte. Scholz bezeichnete die finanzielle Situation vieler Menschen, die trotz harter Arbeit schlecht gestellt sind, als besorgniserregend. Audretsch forderte langfristig einen Mindestlohn von mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns, was im Jahr 2024 deutlich über 14 Euro betragen würde.