Der E-Autopionier Tesla hat sich in einem Rechtsstreit um überhöhte Vergütungen seiner Direktoren auf einen Vergleich geeinigt. Dieser sieht Rückzahlungen und den Verzicht auf Aktienoptionen im Gesamtwert von 919 Millionen US-Dollar vor.
Es ist einer der größten Vergütungsfälle in der Geschichte der Unternehmenswelt, der das Thema Managergehälter erneut ins Rampenlicht rückt.
Ein Vorwurf, der Wellen schlägt
Die Klage, die das Police and Fire Retirement System der Stadt Detroit bereits 2020 eingereicht hatte, warf den Tesla-Direktoren vor, sich zwischen 2017 und 2020 unverhältnismäßig hohe Vergütungen genehmigt zu haben.
Zu den Beklagten gehörten prominente Namen wie Teslas Aufsichtsratsvorsitzende Robyn Denholm, Elon Musks Bruder Kimbal Musk, sowie Oracle-Mitgründer Larry Ellison.
Die Vorwürfe: Neben zu hohen Barzahlungen seien auch Aktienoptionen in großem Stil missbraucht worden. Der Vergleich verpflichtet die Direktoren nun zu Rückzahlungen, die aus 277 Millionen US-Dollar in bar, 459 Millionen US-Dollar in Aktienoptionen und einem Verzicht auf weitere 184 Millionen US-Dollar bestehen.
Kein Eingeständnis von Fehlverhalten
Obwohl der Vergleich als Schuldeingeständnis wahrgenommen werden könnte, betonte Tesla, dass die Direktoren kein Fehlverhalten zugegeben hätten. „Wir sind zufrieden mit dem Ergebnis und froh, dass dieser Fall abgeschlossen werden konnte“, sagte Andrew Dupre, Anwalt der klagenden Aktionäre.
Die Summe, die zu zahlen ist, wird nicht individuell auf die Direktoren aufgeteilt, sondern als Gesamtbetrag verrechnet. Bemerkenswert ist, dass Tesla gleichzeitig einige strukturelle Änderungen ankündigte, um ähnliche Konflikte in Zukunft zu vermeiden.
Konsequenzen aus dem Urteil
Neben den finanziellen Einbußen bringt der Fall auch tiefgreifende Reformen in der Vergütungspolitik des Unternehmens mit sich. Zukünftige Vergütungspakete müssen nun von den Aktionären genehmigt werden.
Außerdem sollen neue Kontrollmechanismen eingeführt werden, um die Gehaltsstrukturen transparenter zu gestalten. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Interessen von Investoren und Unternehmen besser aufeinander abgestimmt sind.
Die Kläger-Anwälte, darunter die Kanzlei Bleichmar Fonti & Auld, bezeichneten den Vergleich als „wegweisend für die Fairness in der Unternehmensvergütung“. Besonders die Beteiligung der Aktionäre an solchen Entscheidungen sei ein wichtiges Signal für mehr Verantwortlichkeit.
Rechtskosten: Ein weiterer Faktor im Milliardenfall
Neben den direkten Vergleichszahlungen fielen auch hohe Rechtskosten an. Laut Reuters belaufen sich die Gebühren der Klägerseite auf 176 Millionen US-Dollar. Damit liegt die Summe unter der ursprünglichen Forderung von 230 Millionen US-Dollar, jedoch weit über dem Angebot Teslas, das bei 64 Millionen US-Dollar lag.
Mit dieser Summe reiht sich der Fall als die vierthöchste Aktionärsklage in Delaware ein – ein deutlicher Hinweis darauf, welche Dimensionen dieser Rechtsstreit hatte.
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