Der Bundesrechnungshof hat ein klares Signal an die Bundesregierung gesendet: Unverbrauchte Milliarden aus der Gaspreisbremse sollen nicht in die allgemeine Haushaltsfinanzierung fließen, sondern zur Rückzahlung der Notlagenkredite verwendet werden. Die Forderung erfolgt im Kontext eines aktuellen Berichts, der dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorliegt. Im Fokus stehen dabei insgesamt 4,7 Milliarden Euro. Die Gaspreisbremse wurde ursprünglich eingeführt, um Haushalte und Unternehmen während der Energiepreis-Turbulenzen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Jahr 2022 zu entlasten. Ende 2023 wurde diese Maßnahme jedoch vorzeitig beendet, beeinflusst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Eine zentrale Rolle spielt die KfW, die für die Auszahlung der Hilfen verantwortlich war. Auf einem Verrechnungskonto der KfW sind derzeit noch 4,7 Milliarden Euro verzeichnet. Der FDP-Politiker Karsten Klein fordert von Wirtschaftsminister Robert Habeck klare Verantwortungsübernahme und eine strikte Zweckgebundenheit der Mittel. Eine Nutzung der Gelder für andere Haushaltszwecke steht für ihn nicht zur Diskussion. Die Debatte um die Mittelverwendung kam erstmals bei den Haushaltsverhandlungen 2025 auf. Eine Umwidmung der Milliardensumme schien möglich, stieß jedoch auf verfassungsrechtliche Bedenken und wurde schließlich von der Ampel-Koalition abgelehnt. Die Koalition steht mittlerweile vor großen Herausforderungen in Bezug auf die Haushaltsplanung, und der Zeitplan für die Verabschiedung des Budgets 2024 bleibt ungewiss. Gemäß dem Bundesrechnungshof läuft derzeit eine intensive Prüfung zwischen Wirtschafts- und Finanzministerium sowie der KfW, um die Rückführung der Mittel konkret zu klären. Die Abstimmung der näheren Details dieser Rückführung ist aktuell im Gange.