Die Corona-Pandemie hat nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle Spuren hinterlassen – insbesondere im Haushalt des Bundes.
Nun könnte sich der ohnehin hohe Preis für Schutzmaßnahmen weiter erhöhen: Das Oberlandesgericht Köln hat den Bund erneut dazu verpflichtet, die Kosten für eine Maskenlieferung zu übernehmen, die ursprünglich als verspätet deklariert wurde.
Dabei handelt es sich nicht nur um einen Einzelfall. Experten befürchten, dass ähnliche Klagen dem Staat Zahlungen in Milliardenhöhe aufzwingen könnten.
Ein juristisches Fiasko mit Ansage
Im aktuellen Verfahren ging es um eine Lieferung von 214.000 Masken im Wert von 962.000 Euro, die ein chinesischer Hersteller verspätet geliefert haben soll. Der Bund hatte die Zahlung verweigert und sich dabei auf die Vertragsbedingungen berufen.
Doch das Oberlandesgericht Köln entschied klar: Es habe sich nicht um ein Fixgeschäft gehandelt, bei dem ein exaktes Lieferdatum zwingend einzuhalten gewesen wäre.
Stattdessen hätte der Bund dem Lieferanten eine Nachfrist setzen müssen. Das Urteil ist nicht nur ein Rückschlag für die Bundesregierung, sondern auch richtungsweisend für rund 100 ähnliche Verfahren, die noch anhängig sind.
Milliardenrisiko durch offene Forderungen
Während des Höhepunkts der Pandemie bestellte das Gesundheitsministerium unter der Leitung von Jens Spahn Schutzmasken in massiven Mengen und zu teils horrenden Preisen.
Nun könnten die ausstehenden Zahlungen den Bund teuer zu stehen kommen. Insgesamt drohen Nachzahlungen von bis zu 2,3 Milliarden Euro. Zahlreiche Unternehmen, die damals in das Eilverfahren eingespannt wurden, haben Klagen eingereicht.
„Die vereinbarten Preise von bis zu 5,40 Euro pro Maske liegen deutlich über dem damaligen Marktwert“, argumentiert der Bund.
Doch das Gericht sieht das anders. Die geltenden internationalen Regeln des UN-Kaufrechts, auf das sich die Lieferverträge stützen, lassen keine Ausnahmen zu.
Bundesrechnungshof kritisiert Vorgehen
Schon 2021 hatte der Bundesrechnungshof die Preisgestaltung scharf kritisiert. Laut einem Bericht des Rechnungshofs seien die Maskenpreise durch eine unzureichende Marktanalyse künstlich in die Höhe getrieben worden.
Die Verantwortlichen hätten es versäumt, auf langfristige Rahmenverträge zurückzugreifen, die eine Preisstabilität gewährleistet hätten. Stattdessen setzte man auf kurzfristige Notlösungen.
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Ein Problem, das längst hätte gelöst sein können
Für die Bundesregierung kommt die Serie an Urteilen zur Unzeit. Inmitten wachsender Haushaltsprobleme und hoher Staatsausgaben stellt die Aussicht auf milliardenschwere Nachzahlungen eine erhebliche Belastung dar.
Kritiker werfen dem Gesundheitsministerium eine mangelnde Weitsicht und unzureichende Kontrolle über die Prozesse vor. „Die hektische Beschaffungspolitik war zwar notwendig, aber schlecht durchdacht“, so ein Experte für öffentliches Beschaffungswesen.
Der nächste Schritt: Konsequenzen ziehen
Die Frage bleibt, wie der Bund nun auf die anhaltende Klagewelle reagieren wird. Einige Stimmen fordern eine umfassende Aufarbeitung der Maskenbeschaffungen und einen kritischen Blick auf das Krisenmanagement der Regierung.
Fest steht, dass die juristischen Auseinandersetzungen und die möglichen Zahlungen noch lange nachhallen werden.