Die deutsche Krankenhauslandschaft steht vor einer bedeutenden Transformation. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat den Startschuss für die Umsetzung einer umfassenden Reform gegeben, die langfristig sowohl Kosten senken als auch die Behandlungsergebnisse verbessern soll. Das Herzstück dieser Reform ist ein geplanter Milliardenfonds, der als Unterstützung für den Umbau des Kliniknetzes dienen soll. Der Transformationsfonds, der zwischen 2026 und 2035 bis zu 25 Milliarden Euro bereitstellen könnte, hängt von einer gleichwertigen Beteiligung der Länder ab. Die Mittel stammen aus den gesetzlichen Krankenkassen sowie anteilig von den privaten Krankenversicherungen. Ziel ist eine Konzentration der Kapazitäten und eine stärkere Spezialisierung, wie aus dem Verordnungsentwurf ersichtlich wird, den Lauterbach dem Bundesrat vorlegen möchte. Laut dem Minister ist Eile geboten, da viele Krankenhäuser ohne baldige Anträge zur Transformation gefährdet sind. Der Förderfokus liegt auf Umstrukturierungen von Klinikstandorten, der Bildung regionaler Verbünde und der Schaffung von Telemedizin-Netzwerken sowie spezialisierten Zentren. Schließungen von Krankenhäusern in dichten Klinikregionen könnten ebenfalls gefördert werden, jedoch nur, wenn die Versorgung nicht erheblich darunter leidet. Investitionen in die Erhaltung bestehender Strukturen sind hingegen von der Förderung ausgeschlossen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen unterstützt den Reformbeginn, warnt jedoch vor der Belastung der Beitragszahler. Sprecher Florian Lanz kritisierte die geplanten Zusatzkosten von jährlich 2,5 Milliarden Euro ab 2026 und wies auf die Möglichkeit einer Verfassungsklage hin. Die Krankenhausreform, deren Umsetzung bis 2029 erfolgen soll, zielt darauf ab, den finanziellen Druck zu mindern und eine erhöhte Spezialisierung durchzusetzen. Das Netzwerk der derzeit 1.700 Kliniken dürfte damit kleiner werden. Ein weiteres zentrales Element der Reform ist die Überarbeitung des Vergütungssystems. Zukünftig sollen Pauschalen für Behandlungsfälle eingeführt werden und neue Leistungsgruppen als Grundlage für die Finanzierung durch die Kassen dienen. Diese Leistungsgruppen sollen die Klinikbehandlungen präziser beschreiben und einheitliche Qualitätsstandards bei Personal und Behandlungserfahrung sicherstellen.