25. Oktober, 2024

Wirtschaft

Migration nach Deutschland: Herausforderungen bei der Integration und Einwanderungshürden

Migration nach Deutschland: Herausforderungen bei der Integration und Einwanderungshürden

Deutschland ist für viele ausländische Fachkräfte ein attraktives Zielland. Doch trotz gesetzlicher Anpassungen kämpfen weiterhin viele Einwanderer mit Diskriminierung und bürokratischen Hürden. Dies zeigt eine Untersuchung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Ein erheblicher Anteil der ausländischen Fachkräfte, konkret 56 Prozent, berichtete von Diskriminierungserfahrungen, vor allem bei der Wohnungssuche. Auch wenn in Bereichen wie dem Schul-, Gesundheitswesen oder gegenüber der Polizei weniger häufig Diskriminierungen wahrgenommen wurden, empfindet rund ein Fünftel Benachteiligung bei Ämtern und Behörden. Die Forscher folgern, dass es trotz gesetzlicher Anpassungen im Rahmen des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes (FEG) immer noch erhebliche Integrationshürden gibt.

Bürokratische Herausforderungen bestehen insbesondere bei der Visumerteilung und der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Boris Ivanov vom IAB betont die Relevanz gemeinschaftlicher Einwanderungsentscheidungen innerhalb von Familien. Tanja Fendel, ebenfalls vom IAB, schlägt eine ganzheitliche Betreuung für Einwanderungsprozesse vor, die auch die Jobsuche des Partners oder der Partnerin, die Kinderbetreuung und die Wohnungssuche umfassen sollte, um die Einwanderung zu erleichtern.

Die wichtigste Informationsquelle über das Leben in Deutschland sind persönliche Kontakte mit bereits in Deutschland lebenden Personen. Solche Erfahrungen gestalten das Bild Deutschlands als Einwanderungsland mit. Zwischen 2010 und 2019 verdoppelte sich die Erwerbsmigration aus Nicht-EU-Staaten auf 64.000 Personen im Jahr, mit einem Rückgang während der Pandemie. 2023 stieg die Zahl wieder auf 72.000. Besonders junge Menschen im Alter von 18 bis 31 Jahren nutzten die Möglichkeiten des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes, mit einem Anstieg der Erteilung von Aufenthaltstiteln zu Erwerbszwecken von 42 auf 61 Prozent.