18. September, 2024

Politik

Mietrechtsreformen der Labour-Partei: Dreimonatiger Zahlungsrückstand erlaubt

Mietrechtsreformen der Labour-Partei: Dreimonatiger Zahlungsrückstand erlaubt

Mit umfassenden Reformen plant die Labour-Partei, die Mietrechte in Großbritannien ab dem nächsten Sommer grundlegend zu überarbeiten. Vermieter sollen künftig erst nach drei Monaten ausbleibender Mietzahlungen rechtliche Schritte zur Rückgewinnung ihrer Immobilien einleiten dürfen. Derzeit dürfen Vermieter bereits nach zwei aufeinanderfolgenden Monaten ohne Mietzahlung mit Verfahren zur Rücknahme ihrer Wohnungen beginnen. Die geplante Neuerung wird es Mietern ermöglichen, bis zu drei Monate in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten, bevor der Vermieter aktiv werden kann. Darüber hinaus sollen Mieter künftig vier Wochen Kündigungsfrist erhalten, während bisher nur zwei Wochen erforderlich sind, wenn Mietrückstände bestehen. Die Labour-Reform mit dem Titel „Renters' Rights Bill“ ersetzt den „Renters Reform Bill“ der letzten Regierung, der den Schwellenwert auf zwei Monate festgelegt hatte. Das Ministerium für Wohnen, Gemeinden und Kommunalverwaltung erklärte, dass diese Änderungen den Mietern mehr Zeit geben sollen, ihre Rückstände zu begleichen und in ihren Häusern zu bleiben, während sichergestellt werde, dass Vermieter keine untragbaren Kosten tragen müssen. Paul Shamplina von der Kanzlei Landlord Action äußerte sich kritisch: „Das ist eine schlechte Nachricht für Vermieter. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Mieter versuchen, die Mietrückstände knapp unter die bisherige Grenze zu senken, um rechtliche Maßnahmen zu vermeiden. Unter den neuen Regelungen können Vermieter erst nach drei Monaten verschleppter Zahlungen klagen, und dies liegt im Ermessen des Richters.“ Die Regierung verweist Vermieter auf diese Regelung, wenn die Mieten wiederholt zu spät gezahlt werden. Shamplina zeigte sich zudem besorgt über den Zustand des „zerfallenden, ungeeigneten Gerichtssystems“. Ab dem nächsten Sommer sollen §21 („No-Fault Evictions“) für alle neuen und bestehenden Mietverhältnisse wegfallen. Dies bedeutet, dass nur noch §8 verwendet werden kann, der eine gerichtliche Anhörung vor jeder Zwangsräumung vorsieht. Hierzu bemerkte Shamplina: „Es gibt bereits Fälle, in denen Vermieter seit zwei Jahren Mieten schulden, aber ihre Immobilien nicht zurückerhalten können. Einer unserer Fälle dauert bereits 19 Monate ohne Anhörung. Mit den neuen Regelungen soll es nun 35 statt wie bisher 17 Besitzanspruchsgründe geben. Meine Hauptsorge gilt der Funktionsweise der Gerichte; Vermieter müssen wissen, dass sie ihre Immobilien zeitnah zurückbekommen können.“ Vergangenes Jahr haben sich die Wartezeiten für gerichtliche Räumungsanordnungen auf 55 Wochen erhöht. Laut Analysen von großen Immobilienunternehmen wie Savills, Hamptons und Knight Frank, welche 10 Bezirksgerichte im September 2023 ausgewertet haben, sind diese Wartezeiten fast doppelt so lang wie vom Justizministerium angegeben. Außerdem verzögern sich Räumungen anekdotisch um weitere sechs Monate durch Wartezeiten bei Gerichtsvollziehern. Mark Reading, Vorsitzender der Property Litigation Association, äußerte hierzu: „Unter diesem Gesetz wird jeder Besitzanspruch zu einem umstrittenen Anspruch. Angesichts der erschöpften Ressourcen in den Gerichten und den vielen Schließungen von Gerichtszentren reicht ohne erhebliche Investitionen zur Digitalisierung der Abläufe die derzeitige Ressourcenausstattung nicht aus, um der Fallflut gerecht zu werden. Es braucht derzeit ein Jahr, um einen §8-Räumungsbescheid abzuschließen, und Sie können sich vorstellen, wie leicht daraus zwei Jahre werden könnten.“