08. September, 2024

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Mietpreisbremse vor dem höchsten Gericht: Haus und Grund bezieht Position

Mietpreisbremse vor dem höchsten Gericht: Haus und Grund bezieht Position

Die Debatte um die Regulierung des deutschen Mietmarktes erhält eine juristische Zuspitzung. Haus und Grund, der Verband für Eigentümer, steht unmissverständlich vor dem Entschluss, gegen die von der Ampel-Koalition anvisierte Verlängerung der Mietpreisbremse bis in das Jahr 2029 vor das Bundesverfassungsgericht zu treten. Dies kündigte Kai Warnecke, Präsident des Verbandes, mit Nachdruck an. In seinen Augen stellt die Fortführung der Preisregulierung einen möglichen Eingriff in die verfassungsgemäßen Rechte der Eigentümer dar. Die zeitliche Begrenzung auf fünf Jahre war seiner Meinung nach ein wesentlicher Grund, weshalb die Richter in Karlsruhe die Einführung der Mietpreisbremse 2019 billigten.

Die Mietpreisbremse, deren Ziel es ist, überhöhte Wohnkosten in angespannten Märkten zu verhindern, limitiert Mietsteigerungen bei Neuverträgen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Ausgestaltung obliegt den Landesregierungen, welche die Mietpreisbremse in ausgewählten Regionen anwenden können.

Warnecke betont jedoch kritisch gegenüber der "Bild"-Zeitung, dass seit der Einführung die Wohnungsknappheit weiter zugenommen habe. Die Mietpreisbremse, so seine Argumentation, habe nicht zu einer Entlastung geführt, sondern im Gegenteil die Situation für Wohnungssuchende verschärft.

Das Bundesverfassungsgericht, das bereits die Einführung der Mietpreisbremse 2015 als unbedenklich einstufte, wird nun erneut mit dieser Thematik konfrontiert. Der Verfassungsgerichtshof erkannte damals keine Verletzung von Eigentumsrechten, der Vertragsfreiheit oder des Gleichheitsgrundsatzes.

Die bevorstehende juristische Prüfung wird zeigen, ob die weitere Reglementierung des Mietmarktes als verfassungskonform angesehen wird oder ob sich das Pendel zugunsten der Eigentümerrechte ausschlagen könnte.