17. Oktober, 2024

Politik

Mietpreisbremse: Verlängerung unter Vorbehalt in Sicht

Mietpreisbremse: Verlängerung unter Vorbehalt in Sicht

In den nächsten vier Jahren können Mieter in gefragten Wohngegenden weiterhin auf die Mietpreisbremse setzen, da Justizminister Marco Buschmann von der FDP die Verlängerung dieser Regelung bis Ende 2028 initiiert hat. Ursprünglich stand das Ende der Mietpreisbremse in einigen Regionen für Mitte 2025 im Raum, doch nun sorgt dieser Vorstoß in der Ampel-Koalition für Unmut. Der Koalitionsvertrag sah nämlich eine Verlängerung "bis zum Jahre 2029" vor, was Baupolitikerinnen der Grünen, wie Christina-Johanne Schröder und Julia Verlinden, zur kritischen Mahnung bezüglich der Einhaltung des Vertrags veranlasst.

Die Mietpreisbremse, die seit 2015 in Kraft ist, soll Mietsteigerungen in angespannten Wohnungsmärkten regulieren, indem sie Preisaufschläge bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Während die Regelung ihre Wirkung zeigt, moniert der Deutsche Mieterbund bestehende Ausnahmen, die insbesondere Neubauten und möbliertes Wohnen betreffen. Auch Mieter halten sich oft zurück, eventuelle Verstöße der Vermieter gerichtlich anzufechten.

Die Ampel-Koalition arbeitet parallel an weiteren Maßnahmen zur Entlastung der Mieter, wobei kritische Diskussionen über die Anpassung bestehender Mietverträge anhalten. Besonders die SPD fordert das Schließen von Schlupflöchern und ein Umdenken bei der Behandlung von Neubauten. Im Gegensatz dazu bremst die FDP mit Verweis auf die veränderten Marktbedingungen in der Bauwirtschaft.

Abseits der Mietpreisbremse wird auch über eine neue Regelung zur Speicherung von Kommunikationsdaten debattiert – das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren" –, das als Teil einer Parallel-Einigung innerhalb der Koalition vorangetrieben wird.