17. Oktober, 2024

Politik

Mietpreisbremse und Datenentscheidungen: Ein Balanceakt in der Ampel-Koalition

Mietpreisbremse und Datenentscheidungen: Ein Balanceakt in der Ampel-Koalition

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat die Weichen für eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 gestellt und den dazugehörigen Entwurf in die Abstimmung der Ampel-Regierung gegeben. Dieses Vorhaben, das in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erstmals thematisiert wurde, war ursprünglich im Koalitionsvertrag bis zum Jahr 2029 vorgesehen. Neben der Mietregulierung beschäftigte Buschmanns Ministerium die Speicherung von Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken, die in der Koalition kontrovers diskutiert wird. Wie die Süddeutsche Zeitung als Erstes berichtete, wird hierbei das „Quick-Freeze-Verfahren“ anstelle der Vorratsdatenspeicherung bevorzugt, um Daten erst bei Verdacht einer schweren Straftat zu sichern.

Die Harmonie innerhalb der Ampel-Koalition wurde durch Debatten zu beiden Themen strapaziert und führte zu Verzögerungen bei der Umsetzung. Einigermaßen überraschend entbrannte der Zwist insbesondere wieder um die Mietpreisbremse, obwohl im April bereits ein Kompromiss in greifbare Nähe gerückt war. Dieser Mechanismus soll, wo er eingesetzt wird, verhindern, dass Mietpreise bei einem neuen Vertrag um mehr als zehn Prozent gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. Die Landesregierungen tragen hierbei die Verantwortung und müssen sorgfältig begründen, warum die Regelung in bestimmten Regionen angewendet wird.

Zukünftig sieht der neue Entwurf striktere Anforderungen an diese Begründungen vor, um die Rechtmäßigkeit der Mietpreisbremse auch vor dem Verfassungsgericht zu wahren. Buschmanns Ministerium hat klargestellt, dass die Regelung verstärkten Anforderungen unterliege, um mögliche Anfechtungen einer verfassungsgerichtlichen Prüfung standhalten zu können.