26. Dezember, 2024

Politik

Mietpreisbremse in der Schwebe: Politische Turbulenzen sorgen für Unsicherheit

Mietpreisbremse in der Schwebe: Politische Turbulenzen sorgen für Unsicherheit

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 auf den Weg gebracht. Dies geschieht, um den Mieterschutz nach dem 31. Dezember 2025 weiterhin zu gewährleisten. Allerdings sieht es derzeit nicht danach aus, dass der Gesetzentwurf im Bundestag auf die nötige Mehrheit stößt. Die FDP lehnt die vorgeschlagene Verlängerung ab und die Union verschiebt ihre Entscheidung auf die Neuwahlen Ende Februar. Die Mietpreisbremse, die 2015 eingeführt wurde, erlaubt eine maximale Erhöhung der Mieten bei Wiedervermietungen um zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete. Neubauten und Wohnungen, die nach umfassender Modernisierung erstvermietet werden, waren bisher ausgenommen. Der neue Entwurf sieht eine Anpassung dieser Regelungen vor. Axel Gedaschko vom Verband der Wohnungswirtschaft kritisiert den Entwurf als verfassungswidrig, vor allem wegen der geplanten Verlängerung bis 2029 und den verschobenen Ausnahmen für Neubauten. Die Union zeigt sich ebenfalls kritisch, betont jedoch die Notwendigkeit einer zukünftigen Anpassung der Mietpreisbremse. Auch der SPD-Abgeordnete Bernhard Daldrup äußert sich besorgt über die aktuell dramatische Mietsituation und ruft die Union zur Unterstützung auf. Bundesjustizminister Volker Wissing unterstützt die Verlängerung bis 2029, während die FDP sich gegen weitere Verschärfungen im Mietrecht ausspricht, die Investitionen im Wohnungsbau gefährden könnten. Der Deutsche Mieterbund fordert den Bundestag auf, das Gesetz zu unterstützen, um den Mieterschutz sicherzustellen.