21. Oktober, 2024

Wirtschaft

Mietpreisbremse in der Kritik: Städtetag sieht dringenden Nachbesserungsbedarf

Mietpreisbremse in der Kritik: Städtetag sieht dringenden Nachbesserungsbedarf

Der Deutsche Städtetag hat jüngst seine Unzufriedenheit über die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 geäußert. Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Städtetags, bemängelte insbesondere die ungenutzten Ausnahmeregelungen im Gesetz, die schon seit längerer Zeit bekannt sind. Diese Schlupflöcher, wie etwa die temporäre Vermietung von möblierten Wohnungen, werden von Vermietern systematisch genutzt, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Ein weiteres Kritikpunkt betrifft den Ausschluss von Neubauwohnungen nach dem Stichtag Oktober 2014. Diese Wohnungen sind mittlerweile zehn Jahre alt und ratifizieren zunehmend aus der Regulierung heraus, was laut Dedy die Wirksamkeit der Mietpreisbremse stark einschränkt. Er ruft die Bundesregierung dazu auf, hier nachzubessern, um einer weiteren Aushebelung der Mietregulierung entgegenzuwirken. Die Mietpreisbremse, die seit 2015 existiert, erlaubt Vermietern in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, den Mietpreis bei Neuverträgen um höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu steigern. Welche Regionen betroffen sind, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Der Deutsche Mieterbund kritisiert ebenfalls, dass die gegenwärtigen Regelungen durch verschiedene Ausnahmen ihre Wirkung verfehlen. Wohnungen, die nach umfassender Modernisierung erstmalig vermietet werden, und möblierte Wohnungen, für die Zusatzgebühren anfallen können, fallen derzeit nicht unter die Beschränkungen.