30. Oktober, 2024

Technologie

Microsofts Beteiligung an OpenAI unterliegt nicht der deutschen Fusionskontrolle

Microsofts Beteiligung an OpenAI unterliegt nicht der deutschen Fusionskontrolle

Das Bundeskartellamt, Deutschlands oberste Wettbewerbsbehörde, gab bekannt, dass die Beteiligung des Software-Riesen Microsoft an der Entwickler-Firma OpenAI nicht der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Diese Entscheidung wurde nach intensiver Prüfung des Engagements von Microsoft bei OpenAI getroffen. Im Jahr 2019 hatte Microsoft eine Milliarde US-Dollar in OpenAI investiert. Ende Januar dieses Jahres gab das Unternehmen bekannt, ein neues mehrjähriges "Multimilliarden-Dollar"-Investment zu tätigen, ohne jedoch eine genaue Summe zu nennen. Angesichts dieser Entwicklungen untersuchte das Bundeskartellamt, ob eine fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht besteht. Gemäß den Vorschriften der Fusionskontrolle darf ein Zusammenschluss erst nach erfolgter Freigabe durch das Kartellamt vollzogen werden. In diesem Zusammenhang prüft und bewertet das Amt die Auswirkungen einer Fusion auf den Wettbewerb in Deutschland. Sollten die Nachteile überwiegen, kann ein Zusammenschluss nur unter bestimmten Bedingungen genehmigt oder sogar gänzlich untersagt werden. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte, dass die bisherigen Investitionen von Microsoft und die Zusammenarbeit beider Unternehmen nicht unter die Fusionskontrolle fielen. Er betonte jedoch auch, dass eine erneute Prüfung erforderlich sein wird, falls Microsoft seinen Einfluss auf OpenAI in Zukunft ausbauen sollte. In einem solchen Fall müsste erneut untersucht werden, ob eine fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht besteht. Mit dieser Entscheidung wird Microsoft vorerst von den strengen Fusionskontrollregeln befreit. Es bleibt abzuwarten, ob das Unternehmen seinen Einfluss auf OpenAI in Zukunft tatsächlich ausbauen wird und damit erneute rechtliche Prüfungen erforderlich werden.