Mexikos Wettbewerbsbehörde hat am Montag gegen die mexikanische Tochtergesellschaft von Walmart Auflagen für die kommenden zehn Jahre verhängt. Der Grund: angeblicher Druck auf Zulieferer. Bereits zuvor war eine Geldstrafe in Höhe von 4,6 Millionen Dollar von derselben Behörde, der Federal Competition Commission, aufgrund vermuteter monopolistischer Praktiken verhängt worden. Walmart de Mexico hat angekündigt, gegen diese Strafe Einspruch zu erheben.
In ihrer Entscheidung hält die Wettbewerbsbehörde fest, dass Walmart es in Zukunft unterlassen muss, von seinen Lieferanten Rabatte einzufordern, die anderen Wettbewerbern gewährt werden. In den vergangenen 13 Jahren soll Walmart seine Marktmacht genutzt haben, um Lieferanten zu drangsalieren und sich dadurch unrechtmäßige Vorteile gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen.
Das enorme Marktwachstum Walmarts in Mexiko sei nicht zuletzt auf ein System zurückzuführen gewesen, das es der Kette ermöglichte, nach eigenem Ermessen Rabatte zu erzwingen und Lieferanten dazu zu bringen, keine besseren Preise oder Konditionen an andere Geschäfte zu gewähren. Dies habe vor allem kleine und mittelständische Unternehmen schwer belastet.
Walmart de Mexico, der unangefochten größte Einzelhändler des Landes, bezeichnete die Vorwürfe als ungerecht und betonte, dass bei der Anwendung des Gesetzes Fehler gemacht worden seien. Gegenüber der bald aufgelösten Wettbewerbsbehörde haben sich mindestens ein konkurrierender Einzelhändler über Walmarts massiven Einkaufsvorteil beschwert, der wettbewerbsschädliche Rabatte ermöglicht habe. Der Aktienkurs von Walmart de Mexico sank daraufhin am Montag um etwa 2,5% an der mexikanischen Börse.