04. Oktober, 2024

KI

Meta setzt auf Daten der Nutzer im Vereinigten Königreich als KI-Trainingsmaterial: Ein Balanceakt zwischen Datenschutz und Innovationsdrang

Meta setzt auf Daten der Nutzer im Vereinigten Königreich als KI-Trainingsmaterial: Ein Balanceakt zwischen Datenschutz und Innovationsdrang

Meta hat seine umstrittenen Pläne, öffentliche Beiträge von Facebook- und Instagram-Nutzern im Vereinigten Königreich als KI-Trainingsmaterial zu verwenden, reaktiviert. Der Social-Media-Riese beginnt nun, lokale Nutzer darüber zu informieren, dass er ihre Informationen bald erneut nutzen wird. Der Haken ist, dass der von Meta entworfene Prozess zum Ausstieg aus dieser Datennutzung äußerst umständlich ist. Die Benachrichtigung über die bevorstehende Datennutzung wird zwischen anderen Nutzerhinweisen platziert und ist damit leicht zu übersehen. Besonders knifflig ist die Formulierung, die Nutzern nahelegt, keine wirkliche Wahl zu haben, indem sie lediglich darauf hinweist, dass es "neue KI-Funktionen für Sie" gibt. Zudem ist selbst das Erkennen der Benachrichtigung für Nutzer erst der Anfang: Das Einlegen eines Widerspruchs erfordert mehrere Klicks und Scrolls, und ob Meta dem letztlich stattgibt, bleibt abzuwarten. Obwohl die britische Niederlassung von Meta nicht mehr der Jurisdiktion der EU unterliegt, basiert der Datenschutz im Vereinigten Königreich weiterhin auf der GDPR, was zusätzlichen Zündstoff für das Vorgehen des Unternehmens bietet. Meta stützt sich auf ein rechtliches Schlupfloch namens "legitime Interessen," um die Zustimmung der Nutzer zu umgehen. Experten zweifeln jedoch daran, dass dies hinreichend ist. Um den Ausstieg zu beantragen, müssen Nutzer auf den Begriff "object" im Hyperlink klicken, woraufhin sie zu einem vorausgefüllten Formular gelangen, das eine gültige E-Mail-Adresse erfordert, um den Einspruch abzuschließen. Meta behauptet, alle eingehenden Widersprüche zu beachten, obwohl der Vorgang Zweifel aufwirft. Dieser Ansatz hat Bedenken bei Datenschützern ausgelöst. Dr. Jennifer Cobbe, eine Assistenzprofessorin für Recht und Technologie, betont, dass das Verfahren möglicherweise gegen die GDPR verstößt, da es die Verarbeitung sensibler Kategorien von Daten ohne explizite Zustimmung ermöglicht. Sollten ausreichend viele Nutzer bei den Regulierungsbehörden Beschwerde einreichen, könnte dies weitere rechtliche Prüfungen nach sich ziehen.