Das Ringen um die Datenschutzpraktiken von Meta, der Muttergesellschaft von Facebook, geht in eine neue Runde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der bekannte Datenschutzaktivist Maximilian Schrems hat erneut den Tech-Giganten ins Visier genommen, um mutmaßliche Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf die Probe zu stellen.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorwürfe, Meta halte sich nicht an den Grundsatz der 'Datenminimierung' und verarbeite umfangreiche Datenmengen, weit über das notwendige Maß hinaus. Besonders brisant wird die Frage der Nutzung sensibler Daten wie der sexuellen Orientierung, nachdem Schrems bei einer Podiumsdiskussion seine Homosexualität öffentlich gemacht hatte. Dies wirft die Frage auf, ob solche Informationen anschließend für personalisierte Werbung verwendet werden dürfen.
Der EuGH hat nun die Möglichkeit, klarzustellen, welche Grenzen die DSGVO für die Datenspeicherung und -verarbeitung zieht, insbesondere bei der Werbung. Laut Datenschutzexperten könnte das Urteil weitreichende Konsequenzen für die Digitalwirtschaft haben. Eine Entscheidung pro Schrems könnte bedeuten, dass Trackerdaten künftig ein 'Ablaufdatum' hätten und das Geschäftsmodell vieler Unternehmen, die auf zielgruppenspezifische Werbung setzen, auf den Prüfstand gestellt werden müsste.
Ein unterstützendes Gutachten eines Generalanwalts des EuGH deutet darauf hin, dass die Richter Schrems' Argumentation zustimmen könnten, was massive Auswirkungen für Meta und ähnliche Firmen haben könnte.