30. Oktober, 2024

Pharma

Medizinische Zweitmeinung bei Hüftgelenksoperationen wird zur Pflichtleistung für gesetzlich Versicherte

Medizinische Zweitmeinung bei Hüftgelenksoperationen wird zur Pflichtleistung für gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte, denen eine Hüftgelenksoperation empfohlen wird, haben ab dem 1. Juli 2024 Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Diese Neuregelung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Damit reagiert der G-BA auf die hohe Anzahl von Hüftgelenksoperationen in Deutschland, die im internationalen Vergleich überdurchschnittlich ist.

Bereits heute haben Patienten die Möglichkeit, bei Eingriffen wie Operationen an der Wirbelsäule oder einem neuen Kniegelenk eine Zweitmeinung einzuholen. Ab dem kommenden Jahr wird dies auch für Hüftgelenksoperationen möglich sein. Ambulant oder stationär tätige Ärzte können dann bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, um solche Zweitmeinungen abgeben und mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Versicherte können über die Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes www.116117.de/zweitmeinung Ärzte in ihrer Nähe finden, bei denen sie eine Zweitmeinung einholen können.

Die Zweitmeinungsärzte werden prüfen, ob die geplante Operation medizinisch wirklich notwendig ist und Beratung zu möglichen Behandlungsalternativen anbieten. Durch diese Regelung erhofft sich der G-BA eine bessere Qualitätssicherung und eine optimierte Behandlung für die Patientinnen und Patienten.

In Deutschland werden jährlich rund 240.000 Hüftgelenksoperationen durchgeführt. Mit der Einführung der ärztlichen Zweitmeinung soll die Zahl der Operationen, die möglicherweise nicht zwingend erforderlich sind, reduziert werden.