17. Januar, 2025

Politik

Maskenskandal in Franken: Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafen

Maskenskandal in Franken: Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafen

Im Prozess um vermeintliche Täuschungen bei der Beschaffung von Corona-Schutzmasken aus dem Reich der Mitte hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth milde Strafen ins Spiel gebracht. Die tiefere Analyse der Maskenbeschaffungen für das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ergab, dass es den beiden involvierten Geschäftsleuten an einer betrügerischen Absicht mangelte. Folgerichtig zog die Anklagevertretung ihre ursprünglichen Anschuldigungen in diesem Punkt zurück. Dennoch steht außer Frage, dass sich die Qualität der Masken im weiteren Verlauf der Pandemie als bedenklich herausstellte. Den beiden Männern, von denen einer Mitglied der Freien Wähler in der Region Neumarkt/Oberpfalz ist, wird zur Last gelegt, mit beachtlicher krimineller Kreativität und ohne Gewissensbisse weiterhin an Apotheken zu verkaufen. Der Schaden von über 17.000 Euro liegt jedoch deutlich unterhalb des Gesamtvolumens der Transaktionen mit dem Landesamt. Die beantragten Strafen von einem Jahr und sieben Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung scheinen der Staatsanwaltschaft daher angemessen. Ein Verteidiger forderte am Vormittag einen Freispruch für seinen Mandanten, argumentierend, dass die Geschäftsleute, die ursprünglich im Autoteilhandel tätig waren, als Quereinsteiger im medizinischen Importgeschäft keine betrügerischen Absichten hegten. Der Mangel an vorheriger Erfahrung mit den komplexen Qualitätsanforderungen des Maskenmarktes wirkte seiner Meinung nach strafmildernd. Interessanterweise sagte auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) als Zeuge aus. Er wurde in den Handel involviert, nachdem sich der angeklagte Parteifreund mit einer Bitte um Unterstützung an ihn wandte. Die Berichte Aiwangers und verschiedener Beamter des Landesamtes verdeutlichten die chaotischen Umstände während der Pandemiewellen, die unter anderem als 'vogelwild' und 'Wildwest' beschrieben wurden. Noch am selben Freitag wird das Urteil der 16. Strafkammer des Landgerichts erwartet.