06. September, 2024

Politik

Masken-Streit: Bundesregierung strebt BGH-Prüfung an

Masken-Streit: Bundesregierung strebt BGH-Prüfung an

Die Bundesregierung gibt im milliardenschweren Streit um die Bezahlung von FFP2-Masken nicht nach und zieht das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (OLG) vor den Bundesgerichtshof (BGH). Damit soll letztinstanzlich über die in Streit stehenden Rechtsfragen entschieden werden. Es bleibt unklar, ob andere Zivilsenate des OLG Köln, bei denen ähnliche Verfahren anhängig sind, die umstrittenen Fragen anders bewerten werden. Dies gab das Bundesgesundheitsministerium bekannt.

Zuvor hatte das Ministerium eine juristische Niederlage erlitten. Der Bund wurde zur Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt. Das OLG Köln stellte sich damit gegen ein früheres Urteil des Bonner Landgerichts, das keine Zahlungspflicht sah.

Klägerin in diesem Fall war die Handelsfirma ILTS, die im Frühjahr 2020 nach Ausbruch der Corona-Pandemie an einer staatlichen Ausschreibung teilgenommen hatte. Diese Ausschreibung basierte auf einem sogenannten Open-House-Verfahren, bei dem jeder Teilnehmer den Zuschlag erhielt. Für eine FFP2-Maske sollten 4,50 Euro, für eine OP-Maske 60 Cent gezahlt werden. Diese Preise galten im Rückblick als zu hoch, aber Schutzmasken waren damals weltweit Mangelware, was die Preisfindung erschwerte.

Die Anzahl der Firmen, die sich an der Ausschreibung beteiligten und massenhaft Masken liefern wollten, übertraf die Erwartungen des Ministeriums. Ein Großteil der Ware wurde jedoch vom Ministerium nicht angenommen, was das OLG Köln im Fall von ILTS als unrechtmäßig bewertete. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu, wohl aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.

Das Bundesgesundheitsministerium beharrt auf seiner Auffassung, dass ein Vertrag mit terminierter Liefervereinbarung (Fixgeschäft) wirksam zustande gekommen sei.