16. Oktober, 2024

Wirtschaft

Markenstreit um Schloss Neuschwanstein: Bayern unterliegt in Luxemburg

Markenstreit um Schloss Neuschwanstein: Bayern unterliegt in Luxemburg

Im langwierigen Markenstreit um das ikonische Schloss Neuschwanstein hat der Freistaat Bayern eine bittere Niederlage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) erlitten. Die Richter wiesen die Klage des Freistaats gegen die Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) zurück, mit der die Marke "Neuschwanstein" zugunsten des deutschen Bundesverbands Souvenir Geschenke Ehrenpreise eingetragen wurde. Diese Registrierung, die unter anderem Schmuck, Souvenirartikel, Haushaltswaren und Kleidung umfasst, war Bayern seit jeher ein Dorn im Auge. Der Freistaat argumentierte, dass er aufgrund älterer Rechte nach deutschem Recht einen Anspruch auf die Bezeichnung "Neuschwanstein" habe. Diese Rechte nutze er etwa für den Betrieb von Museen und den Verkauf von Waren in Museumsshops. Doch dem Amtsbescheid, der eine unzureichende Nutzung außerhalb des örtlichen Geschäftsverkehrs feststellte, folgten nun auch die Luxemburger Richter. Interessant bleibt die rechtliche Lage dennoch, da ein Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterhin möglich ist. Diese Entscheidung könnte womöglich den seit Jahren köchelnden Konflikt zwischen Bayern und dem Verband in eine neue Runde bringen. Bereits 2018 hatte der EuGH zugunsten Bayerns entschieden, dass Lizenzgebühren für bestimmte Souvenirs berechtigt seien.