07. September, 2024

Politik

Luftreinhalteprogramm der Bundesregierung erneut vor Gericht gescheitert

Luftreinhalteprogramm der Bundesregierung erneut vor Gericht gescheitert

Das Nationale Luftreinhalteprogramm der Bundesregierung bedarf einer umfassenden Überarbeitung. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und stellte fest, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die europäischen Zielvorgaben zur Reduktion von Luftschadstoffen zu erfüllen.

Die Bundespolitik muss somit unter anderem die Emissionsreduzierung von Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid neu angehen. Der Beschluss setzt eine Reihe von Initiativen aus dem Jahr 2019 fort, die zuletzt im Mai 2024 modifiziert wurden.

Interessant ist dabei, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erneut - zumindest teilweise - erfolgreich gegen die Regierung klagte. Bereits im Mai hatte dasselbe Gericht entschieden, dass das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung angepasst werden müsse.

Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Richter wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig zugelassen haben. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Luftreinhaltepolitik Deutschlands haben.