15. Januar, 2025

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Lokführerstreik kann wie geplant stattfinden

Lokführerstreik kann wie geplant stattfinden

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am Dienstag in Frankfurt einen Antrag der Deutschen Bahn auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik der Lokführergewerkschaft GDL abgelehnt. Auch das Regio-Bahnunternehmen Transdev scheiterte in einem zweiten Eilverfahren mit ihrem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik. Damit kann die GDL wie geplant ihre Streikmaßnahmen bei der DB durchführen.

Bereits am Dienstag um 18:00 Uhr begann der Streik im Personenverkehr und sollte in der Nacht zum Mittwoch um 02:00 Uhr auf den Güterverkehr ausgeweitet werden. Das Ende des Arbeitskampfes ist für Freitagabend um 18:00 Uhr geplant. In den Stunden davor und danach dürften jedoch weiterhin Auswirkungen zu spüren sein.

Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt in erster Instanz. Die Bahn hatte argumentiert, dass die GDL nach der Gründung der Leiharbeitergenossenschaft "Fair Train" ihre Tariffähigkeit verloren habe. Diese Prüfung sei aber im Eilverfahren nicht möglich gewesen, so der Vorsitzende Richter Michael Horcher.

Die Deutsche Bahn erwartet massive Auswirkungen des Streiks auf Millionen von Kunden. Bereits am Montagnachmittag wurde ein Notfahrplan online gestellt, auf den Fahrgäste zugreifen können, um sich über ihre Fahrt zu informieren. Eine kostenlose Rufnummer (08000 996633) wurde ebenfalls eingerichtet.

Bei den bisherigen Streiks der GDL im vergangenen Jahr fielen rund 80 Prozent der Züge im Fernverkehr und im Regionalverkehr aus. Besonders in den ostdeutschen Bundesländern sowie im Südwesten waren die Auswirkungen spürbar, doch auch diesmal dürften die betroffenen Regionen weitreichend verteilt sein.

Der Tarifkonflikt zwischen der GDL und der Bahn dauert bereits seit Anfang November an. Eine Kernforderung der Gewerkschaft ist eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden. Die Bahn hält diese Forderung für nicht erfüllbar und ist nur bereit, über die Ausweitung bestehender Arbeitszeit-Wahlmodelle zu verhandeln.

Die GDL hatte bereits zwei Mal zu Warnstreiks aufgerufen, die jedoch maximal 24 Stunden dauerten. Durch eine Urabstimmung im Dezember haben die Mitglieder der Gewerkschaft nun für unbefristete Streiks gestimmt. Seitdem sind längere Streiks möglich.