Am heutigen Montag wird das Arbeitsgericht Frankfurt über den bevorstehenden Lokführer-Streik beraten. Sowohl der Arbeitgeberverband der Deutschen Bahn, AGV Move, als auch das Eisenbahnunternehmen Transdev haben eine Einstweilige Verfügung gegen den für Mittwoch geplanten Ausstand beantragt. Die Verhandlungen sollen voraussichtlich um 16.00 Uhr mit dem Transdev-Antrag beginnen und ab 18.00 Uhr mit dem Antrag der Deutschen Bahn fortgesetzt werden. Die Deutsche Bahn äußerte die Ansicht, dass der geplante Streik keine rechtliche Grundlage habe.
Die Lokführergewerkschaft GDL plant, im Personenverkehr von Mittwoch, 2.00 Uhr, bis Freitag, 18.00 Uhr, zu streiken. Die Entscheidung hierzu wurde durch eine Urabstimmung getroffen, bei der 97 Prozent der Mitglieder für den Streik gestimmt haben. Wie aus Erfahrung bekannt ist, fahren bereits vor dem Ausstand einige Züge nicht nach Plan, und es dauert in der Regel einige Zeit, bis sich der Verkehr wieder normalisiert.
Falls das Arbeitsgericht Frankfurt eine vorläufige Entscheidung trifft, besteht die Möglichkeit einer Berufung in der zweiten Instanz beim Hessischen Landesarbeitsgericht, das ebenfalls in Frankfurt ansässig ist.