Im politischen Berlin rumort es: Die Partei Die Linke hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, um einschneidende Entscheidungen im Bundestag mit den bisherigen Mehrheitsverhältnissen zu verhindern. Abgeordnete und die zukünftige Fraktion legten gemeinsam in Karlsruhe einen Antrag auf einstweilige Anordnung vor.
Die Linke zielt darauf ab, den alten Bundestag nach dem festgesetzten Endergebnis der Bundestagswahl vom 26. Februar nicht mehr tagen zu lassen. Hierbei begründen die neuen Abgeordneten, allen voran die Linken-Bundesvorsitzenden Ines Schwerdtner und Jan van Aken, dass ihre Mitwirkungsrechte beeinträchtigt seien.
Im Raum steht die Absicht einer potenziellen CDU/CSU-SPD-Koalition mit Unterstützung der Grünen, noch vor der Konstituierung des am 23. Februar gewählten Parlaments das Grundgesetz zu ändern. Geplant sind eine Lockerung der Schuldenbremse zum Zweck erhöhter Verteidigungsausgaben und die Einrichtung eines massiven 500-Milliarden-Euro-Sondervermögens für Infrastrukturprojekte, das durch neue Schulden finanziert werden soll.
Die Partei Die Linke kritisiert, dass solch weitreichende Entscheidungen von den alten Mehrheiten getroffen werden sollen. Der bisherige Bundestag würde eine notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit mit CDU/CSU, SPD und den Grünen erreichen. Im neuen Bundestag wäre hingegen die Mitwirkung entweder der Linken oder der AfD erforderlich, um eine solche Mehrheit zu erzielen. Während die Linke Gespräche über eine Reform der Schuldenbremse offen signalisiert hat, lehnt sie drastisch erhöhte Verteidigungsausgaben ab.