Der Discounter Lidl hat einen juristischen Sieg errungen und darf seine umstrittene Dubai-Schokolade weiterhin im Sortiment führen. Das Landgericht Frankfurt hat einen Antrag auf Unterlassung, der gegen das Unternehmen gerichtet war, abgewiesen. Die Entscheidung sorgte für Aufsehen, da der Fall viele Parallelen zu einem Urteil gegen Aldi Süd aufweist, das seine vergleichbare Dubai-Schokolade nicht mehr verkaufen darf. Dies wurde von der Deutschen Presse-Agentur mit Verweis auf die 'Lebensmittel Zeitung' berichtet.
Der Kläger, Andreas Wilmers, hatte vorgebracht, dass Produkte mit der Bezeichnung 'Dubai-Schokolade' tatsächlich aus Dubai stammen müssten, um eine Irreführung der Konsumenten zu vermeiden. Bereits zuvor hatte Wilmers erfolgreich gegen Aldi Süd geklagt, bei dem das Landgericht Köln die Weiterführung des Verkaufs der fraglichen Schokolade untersagt hatte.
Die Frankfurter Richter sahen den Fall jedoch anders. Ihrer Meinung nach hat sich der Begriff 'Dubai' unabhängig von der tatsächlichen Herkunft der Produkte zu einem Gattungsbegriff entwickelt. Sie argumentierten ferner, dass die Verpackung der Lidl-Schokolade durch ihre durchgehend deutsche Aufmachung und die Klarstellung der Herkunftszutaten, die sowohl aus EU- als auch Nicht-EU-Ländern stammen können, keine irreführenden Hinweise auf Dubai enthält.
Für den Kläger bleibt die Möglichkeit, gegen das Urteil Beschwerde einzulegen, was von Wilmers derzeit in Erwägung gezogen wird. Denn noch ist das Urteil aus Frankfurt nicht rechtskräftig.