03. April, 2025

Lexikon

Leistungszusage

Leistungszusage ist ein Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV), der eine verbindliche Zusicherung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer hinsichtlich bestimmter Leistungen für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen bezeichnet. In der Regel handelt es sich dabei um eine Zusage zur Zahlung einer betrieblichen Altersrente, einer Hinterbliebenenversorgung oder einer Invaliditätsrente.

Die Leistungszusage ist ein wichtiger Bestandteil der bAV, da sie dem Arbeitnehmer Sicherheit für die Zukunft bietet. Sie ist jedoch auch mit einer finanziellen Verpflichtung für den Arbeitgeber verbunden, da er für die zugesagten Leistungen aufkommen muss. Daher ist es entscheidend, dass Unternehmen bei der Erteilung einer Leistungszusage sorgfältig die finanziellen Risiken kalkulieren und geeignete Rückstellungen bilden.

Eine Leistungszusage kann sowohl kongruent als auch inkongruent ausgestaltet sein. Bei einer kongruenten Leistungszusage richtet sich die Höhe der zugesagten Leistungen nach den Beiträgen, die der Arbeitnehmer während seiner aktiven Beschäftigungszeit in die bAV eingezahlt hat. Hierbei besteht eine enge Verknüpfung zwischen den Beiträgen und den zugesagten Leistungen. Im Gegensatz dazu steht die inkongruente Leistungszusage, bei der die Höhe der Leistungen unabhängig von den eingezahlten Beiträgen festgelegt wird.

Um eine Leistungszusage rechtlich wirksam zu gestalten, bedarf es in der Regel einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In dieser Vereinbarung sollten alle relevanten Parameter der bAV geregelt werden, wie zum Beispiel die Höhe der zugesagten Leistungen, die Voraussetzungen für den Leistungsbezug, die Auszahlungsmodalitäten und die steuerliche Behandlung der Leistungen.

Die Leistungszusage ist ein komplexes Thema der betrieblichen Altersversorgung und stellt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine wichtige Entscheidung dar. Arbeitnehmer sollten sich im Vorfeld eingehend über die verschiedenen Formen der bAV informieren und gegebenenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen, um die für sie optimal passende Lösung zu finden.