23. Dezember, 2024

Energy

Leag im Rechtsstreit mit Klimaaktivisten – Urteil zu Unterlassungsklage wird erwartet

Leag im Rechtsstreit mit Klimaaktivisten – Urteil zu Unterlassungsklage wird erwartet

Der Braunkohlekonzern Leag steht vor Gericht im Rechtsstreit mit Klimaaktivisten, ausgelöst durch die Besetzung von Braunkohlebaggern vor über fünf Jahren. Am Dienstag wird vor dem Landgericht Cottbus eine Unterlassungsklage verhandelt, die der Tagebaubetreiber gegen zwei Gegner des Braunkohleabbaus eingereicht hat. Mit dieser Klage möchte die Leag ihre Kraftwerks- und Tagebaugelände schützen.

Damals, am 4. Februar 2019, hatten Umweltaktivisten in der Lausitz mehrere Braunkohlebagger erklommen und besetzt gehalten. Der Energieversorger betont, dass die Klage sich auf unbefugtes Betreten und den Betriebsstillstand der Anlagen beziehe. "Durch die Unterlassungserklärung verpflichten sich die Betroffenen, bei einem Verstoß eine festgelegte Vertragsstrafe zu zahlen", so ein Unternehmenssprecher.

Die beiden Kohlegegner wehren sich im Zivilprozess gegen die Klage. Laut den Umweltgruppen Robin Wood und Ende Gelände, die die Aktivisten unterstützen, seien die Forderungen der Leag unfundiert. Sie bezichtigen das Unternehmen, Klimaaktivisten durch Kostendrohungen von weiteren Protesten abhalten zu wollen.

Für den Fall einer Verurteilung zu einer Unterlassung droht den Aktivisten bei Verstößen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, erklärte ein Sprecher des Landgerichts Cottbus. Umweltgruppen haben für Dienstag eine Unterstützungskundgebung geplant, welche vom Bahnhof Cottbus zum Gericht ziehen soll.

Das Gesetz zum Kohleausstieg, das 2020 beschlossen wurde, sieht ein Ende der Kohleverstromung in der Lausitz bis spätestens 2038 vor. Braunkohle gilt als besonders klimaschädlich, da ihre Verbrennung große Mengen des Treibhausgases CO2 sowie Feinstaub und andere Schadstoffe freisetzt.