25. November, 2024

Healthcare

Lauterbachs Krankenhausreform: Was sich ab Januar ändert

Das Gesetz zur Verbesserung der Krankenhausversorgung passiert den Bundesrat. Mehr Spezialisierung, neue Abrechnungsmodelle und strengere Qualitätsstandards sollen die medizinische Versorgung in Deutschland revolutionieren – doch Kritik bleibt.

Lauterbachs Krankenhausreform: Was sich ab Januar ändert
Der Gesundheitsminister kämpfte über zwei Jahre für die Reform. Kritiker zweifeln, ob sie in der Praxis umsetzbar ist.

Ein historischer Moment für die Gesundheitsversorgung

Nach jahrelangen Debatten hat der Bundesrat der Krankenhausreform zugestimmt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach von einem „historischen Wendepunkt“, doch die Reform polarisiert.

Ab dem 1. Januar wird das Gesetz zur Verbesserung der Krankenhausversorgung (KHVVG) schrittweise umgesetzt. Ziel ist es, das überlastete System zu entlasten und die Qualität der Versorgung zu verbessern.

Deutschland hat mit rund 1.700 Krankenhäusern die höchste Dichte in Europa, doch ein Drittel der Betten bleibt ungenutzt. Gleichzeitig kämpfen Kliniken mit Fachkräftemangel und finanziellen Engpässen. Lauterbachs Reform zielt darauf ab, Leistungen zu bündeln und kleine Kliniken stärker zu spezialisieren.

Mehr Fokus durch Spezialisierung

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung von 65 Leistungsgruppen. Kliniken müssen sich künftig auf einige wenige medizinische Schwerpunkte konzentrieren. Das Ziel: eine höhere Behandlungsqualität durch Spezialisierung.

„Kleine Kliniken sollen nur noch das machen, was sie wirklich gut können“, erklärte Lauterbach.

Kliniken müssen die Zuordnung zu Leistungsgruppen bei ihrem Bundesland beantragen und strenge Vorgaben erfüllen, etwa bei Personal- und Geräteausstattung. Die Verantwortung liegt bei den Ländern, die entscheiden, welche Klinik welche Leistungen anbieten darf.

Kritiker befürchten jedoch, dass die Regelungen zu starr sind, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Besonders ländliche Gebiete könnten darunter leiden. „Der Bedarf an Fachärzten variiert stark – eine pauschale Vorgabe ist problematisch“, bemängelte Karl-Josef Laumann (CDU) aus Nordrhein-Westfalen.

Die Reform zwingt Kliniken zur Spezialisierung. Kleine Häuser dürfen künftig nur noch Leistungen anbieten, für die sie ausreichend qualifiziert sind.

Neues Abrechnungssystem: Qualität statt Quantität

Die Reform nimmt auch das bisherige Abrechnungssystem ins Visier. Bisher wurden Kliniken nach Fallzahlen bezahlt, was dazu führte, dass auch kleinere Häuser lukrative Operationen durchführten, ohne die nötige Erfahrung.

Dies soll künftig vermieden werden. Stattdessen wird die Vergütung stärker an die erbrachten Leistungen und deren Qualität gekoppelt.

Lauterbach verteidigt die Änderungen: „Wenn jede Klinik alles anbietet, leidet die Qualität. Die Spezialisierung ist unverzichtbar.“ Gleichzeitig sollen spezialisierte Häuser, sogenannte Level-1i-Kliniken, auch ambulante Behandlungen übernehmen, um Versorgungslücken in strukturschwachen Regionen zu schließen.


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Die Herausforderungen bleiben

Während der Minister die Reform als notwendigen Schritt für die Zukunft des Gesundheitswesens lobt, sehen Kritiker zahlreiche Probleme. Besonders der Fachkräftemangel könnte die Umsetzung erschweren.

Die Vorgabe, dass jede Klinik für ihre Leistungsgruppen mindestens drei Fachärzte vorhalten muss, wird in vielen Regionen schwer umsetzbar sein.

Hinzu kommt die Sorge um die Versorgungssicherheit. Wenn kleinere Kliniken ihre Leistungen einschränken, könnten Patienten in ländlichen Gebieten weite Wege in Kauf nehmen müssen. Zudem bleibt unklar, wie die finanziellen Herausforderungen vieler Kliniken langfristig gelöst werden sollen.