18. Dezember, 2024

Wirtschaft

Kurzarbeit 2.0: Verlängerung soll deutsche Wirtschaft stabilisieren

Kurzarbeit 2.0: Verlängerung soll deutsche Wirtschaft stabilisieren

In einem erneuten Kraftakt stemmt sich die Bundesregierung mit der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes gegen die wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen Deutschland steht. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen zu unterstützen, in einer Zeit, die durch Unsicherheiten und wirtschaftlichen Druck geprägt ist. Durch den Kabinettsbeschluss wird die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate verlängert.

Die Verordnung erhob Kurzarbeit während der Corona-Krise zu einem der wichtigsten Werkzeuge von Hubertus Heil, dem Bundesarbeitsminister. Damals konnten dank dieser Maßnahme tausende Arbeitsplätze gerettet werden. Jüngste Zahlen belegen einen Anstieg auf 268.000 Kurzarbeitende, ein deutliches Zeichen für die aktuell angespannte Lage. Nach den vorläufigen Angaben lag im September 2024 die Zahl der von Kurzarbeit Betroffenen um 76 Prozent höher als im Vorjahr.

Das verarbeitende Gewerbe ist derzeit besonders betroffen, mit einem auffälligen Anstieg der Kurzarbeit im Maschinenbau und in der Kraftfahrzeugproduktion. Hubertus Heil betont, dass mit der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sowohl großen als auch kleinen Unternehmen eine Brücke gebaut wird, um aus der Krise gestärkt hervorzugehen. Zusätzlich soll das Qualifizierungsgeld Unternehmen bei der Modernisierung helfen, indem es Weiterbildung und Arbeit finanziert.

Rückblickend erinnert das Ministerium daran, dass während der Corona-Krise ganze Bereiche von einem Tag auf den anderen von mangelnden Aufträgen betroffen waren und somit zahlreiche Belegschaften in Kurzarbeit geschickt wurden. Die Stabilität, die Kurzarbeit damals bot, ist auch in der aktuellen Krise der Anker für viele Unternehmen und Beschäftigte.

Betroffene sollten allerdings die Regelungen zum Kurzarbeitergeld genau prüfen, da neben dem verringerten Einkommen auch Anpassungen bei der Urlaubsvergütung oder eventuell später anfallende Steuernachzahlungen einkalkuliert werden müssen.