10. Januar, 2025

Wirtschaft

Kunst am Fuß: Birkenstocks urheberrechtlicher Kampf um Sandalen-Designs

Kunst am Fuß: Birkenstocks urheberrechtlicher Kampf um Sandalen-Designs

Als Birkenstock in den 1960er Jahren erstmals mit seinen charakteristischen Sandalen aufwartete, ahnte niemand, dass sie sich dereinst als modisches Phänomen etablieren würden. Mittlerweile gelten Birkenstock-Sandalen als wahre Kunstwerke, die geschützt werden sollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüfte kürzlich Klagen des Unternehmens gegen Wettbewerber, die ähnliche Modelle vertreiben. Im Fokus der Verhandlungen des Ersten Zivilsenats standen drei Klagen von Birkenstock gegen Unternehmen, die den Designs der Kultmarke allzu nah gekommen sind. Der weltweit bekannte Schuhhersteller sieht in den Nachahmungen Verstöße gegen das Urheberrecht, da seine Sandalen als Werke der angewandten Kunst eingestuft werden sollen. Wann der BGH seine Entscheidung verkündet, ist derzeit noch offen. Der Anwalt von Birkenstock, Konstantin Wegner, betont, dass auch herausragende Designs von Alltagsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein können. Diese Auslegung wurde bereits für Designklassiker wie Bauhaus-Leuchten und bestimmte Möbelstücke bestätigt. In dieser Tradition sieht sich auch Birkenstock mit seinen bekannten Modellen "Arizona", "Madrid", "Gizeh" und "Boston", deren Designelemente das Recht auf Schutz begründen könnten. Das OLG Köln war bisher anderer Ansicht und erkannte die künstlerische Leistung der Birkenstock-Designs nicht an, da die geforderte Gestaltungshöhe nicht nachgewiesen sei. Ähnliche Meinungen vertreten auch die Beklagten, darunter der Kaffeekonzern Tchibo, der ebenfalls Birkenstock-ähnliche Produkte führt und keine ausreichende Schöpfungshöhe in den Designs erkennt. Rechtsexperte Jens Klaus Fusbahn erläutert, dass der Schutz eines Werkes im Urheberrecht von dessen Originalität und der Ausdrucksform, die die Persönlichkeit des Schöpfers widerspiegelt, abhängt. Die Herausforderung bei angewandter Kunst bestehe darin, dass sie zusätzlich funktionale Anforderungen erfüllen müsse. Die Diskussion, ob wirtschaftliche Ziele die künstlerische Einstufung infrage stellen, ist nach wie vor aktuell und könnte richtungsweisend für die weiteren Ansprüche von Birkenstock sein.