04. Oktober, 2024

Technologie

Kritische Weichenstellung: EuGH urteilt über Metas Umgang mit Daten

Kritische Weichenstellung: EuGH urteilt über Metas Umgang mit Daten

In einem mit Spannung erwarteten Urteil entscheidet der Europäische Gerichtshof über zentrale Fragen zur Datenverarbeitung durch den Technologieriesen Meta, Mutterkonzern von Facebook. Der österreichische Datenschutzverfechter Max Schrems klagt erneut und stellt damit abermals das europäisch-amerikanische Datenschutzaustausch abkommen auf den Prüfstand. Schrems hatte bereits in der Vergangenheit mit zwei richtungsweisenden Urteilen zur Datenübermittlung zwischen den USA und der EU für Aufsehen gesorgt.

Im vorliegenden Fall untersucht das Gericht mögliche Verstöße Metas gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Im Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung stehen dabei die Prinzipien der Datenminimierung sowie der Umgang mit sensiblen Daten. Die entscheidende Frage ist, inwieweit personenbezogene Informationen ohne zeitliche Begrenzung gesammelt werden dürfen und unter welchen Umständen sensible Daten für Werbezwecke genutzt werden können.

Ein Gutachten des Generalanwalts hatte Schrems' Position im Wesentlichen unterstützt. Es stellte fest, dass die unbefristete Speicherung personenbezogener Daten den Prinzipien der DSGVO widerspräche. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die bloße öffentliche Preisgabe sensibler Daten wie der sexuellen Orientierung nicht automatisch zu deren Verarbeitung für Marketingzwecke berechtige. Die finale Entscheidung des EuGH ist daher von weitreichender Bedeutung – nicht nur für Meta, sondern für die gesamte Tech-Branche.