In einem wegweisenden Bericht hat das Schweizer Parlament die frühere Führung der Finanzmarktaufsicht Finma im Zusammenhang mit dem letztjährigen Zusammenbruch der Credit Suisse scharf kritisiert. Eine speziell einberufene Untersuchungskommission, die PUK, kam zu dem Schluss, dass eine Entscheidung von 2017, dem Finanzinstitut Erleichterungen bei den Kapitalanforderungen zu gewähren, die wahre Lage der Bank verschleierte. Die sogenannte regulatorische Filterentscheidung ermöglichte es der Credit Suisse, über einen längeren Zeitraum Kapitalwerte auszuweisen, die zwar rechtlich zulässig, aber letztlich irreführend waren. Diese Maßnahmen führten dazu, dass die Bank bis zu ihrem Niedergang weiterhin eine ausreichende Kapitalisierung vortäuschte. Diese Entscheidung wurde während der Amtszeit des damaligen Finma-Chefs Mark Branson getroffen. Das Vertrauen in das Schweizer Finanzsystem, einst als Bollwerk der Stabilität bekannt, wurde durch den dramatischen Zusammenbruch der Credit Suisse im vergangenen Jahr erheblich erschüttert. Jahrelange Skandale führten zu einem Vertrauensverlust bei den Kunden, die in den Monaten vor dem Kollaps massenhaft Gelder abzogen. Um eine größere Finanzkrise abzuwenden, orchestrierte die Schweizer Regierung im Anschluss eine Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS Group. Der umfassende 569-seitige Bericht, der auch die Zeit von 2015 bis Juni 2023 behandelt, zeigt, dass die damalige Filterentscheidung ohne Wissen des Finma-Aufsichtsrats getroffen wurde. Der frühere CEO Mark Branson leitet mittlerweile die deutsche Finanzaufsicht Bafin, während seine Nachfolger bei Finma, Urban Angehrn und seit April dieses Jahres Stefan Walter, sich mit den Nachwirkungen des Kollapses befassen. In ihrer Analyse wies die Kommission die Hauptverantwortung für die Krise den langjährigen Führungen der Credit Suisse zu. Man bedauerte jedoch auch, dass Finma versäumte, die Bank zur umfassenden Beseitigung der festgestellten Mängel zu zwingen. Trotz zahlreicher Verfahren gegen Mitarbeiter der Credit Suisse wurden keine individuellen Maßnahmen wie Berufsverbote durchgesetzt.