Die Wahl der passenden Belohnungskreditkarte kann einen signifikanten Unterschied in der eigenen Finanzplanung ausmachen. Ob Vielflieger oder Freund von Cashback-Prämien auf alltägliche Ausgaben – klug genutzt, winken jährlich stattliche Erträge in Form von Punkten oder Bargeld. Mit Blick auf die bevorstehende Steuererklärungssaison ist es ratsam, die Auswirkungen der im Jahr gesammelten Kreditkartenbelohnungen auf die eigene Steuererklärung zu überdenken. Glücklicherweise zählen die meisten dieser Belohnungen nicht als steuerpflichtiges Einkommen. Grundsätzlich werden Kreditkartenbelohnungen als Rabatte oder Preisnachlässe statt als steuerbares Einkommen betrachtet, so dass sich Kartennutzer keine Sorgen machen müssen, einen Teil ihrer Punkte oder Meilen an das Finanzamt abzugeben. Daniel Kenny, ein CPA und CFP, betont, dass die Mehrheit der Belohnungen, wie z.B. Flugmeilen, Hotelpunkte oder Kreditkartenpunkte, als Preisnachlässe behandelt werden, wenn sie aus Ausgaben resultieren. Spezielle Bonusaktionen, die ohne Ausgaben erreicht werden, könnten hingegen als Einkommen zählen. Diese Art von Bonus erinnert an Bankkontoboni und könnte steuerpflichtig werden. Einige Kreditkartenanbieter senden eventuell ein Steuerformular zu, wenn ein bestimmter Betrag durch Belohnungen erzielt wurde. Expertenrat ist empfohlen, um sicherzustellen, dass die Steuererklärung korrekt ist, insbesondere wenn Unsicherheit besteht, ob auf die Belohnungen Steuern gezahlt werden müssen.