Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben in den ersten neun Monaten dieses Jahres ein Defizit von 967 Millionen Euro verbucht. Hauptgrund hierfür sind vorgegebene Abführungen aus den Kassenreserven zur Stabilisierung der gesamten GKV-Finanzen, wie das Bundesgesundheitsministerium am Freitag bekannt gab. Dank eines beschlossenen Gesetzes konnte Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) die Lage jedoch stabilisieren und ein drohendes Minus von 17 Milliarden Euro verhindern. Hierbei haben die Krankenkassen einen wichtigen Beitrag geleistet. Lauterbach betonte, dass das Ziel weiterhin darin bestehe, die Qualität der medizinischen Versorgung für die Patientinnen und Patienten zu verbessern, ohne Leistungskürzungen für den Bürger vorzunehmen. Der GKV-Spitzenverband warnte, dass das Defizit im laufenden Jahr ein klares Zeichen für eine angespannte Finanzsituation sei. In diesem Zusammenhang werde mit Sorge das Stocken der Verhandlungen über eine Krankenhausreform beobachtet. Befürchtungen zufolge könnten Bund und Länder ihren Konflikt dadurch lösen, dass die gesetzlichen Kassen im nächsten Jahr einige Milliarden Euro zusätzlich an die Krankenhäuser überweisen müssten. Ein Sprecher warnte, dass letztendlich die 73 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber durch steigende Beiträge dafür zur Kasse gebeten würden. Die Einnahmen der 96 Krankenkassen beliefen sich bis Ende September auf 227,2 Milliarden Euro, während die Ausgaben bei 228,1 Milliarden Euro lagen, wovon 1,9 Milliarden Euro für die gesetzlich vorgeschriebene Abführung aus den Reserven verwendet wurden. Das Bundesgesundheitsministerium hat für das Jahr 2024 bereits einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent angekündigt. Der tatsächlich im Schnitt erhobene Zusatzbeitrag lag zuletzt bei 1,51 Prozent und damit leicht unter dem für 2023 festgelegten Durchschnitt von 1,6 Prozent. Die genaue Höhe des Zusatzbeitrags für die 58 Millionen Kassenmitglieder und 16 Millionen beitragsfrei Mitversicherten legen die einzelnen Krankenkassen individuell fest und können vom Durchschnitt abweichen. Neben dem Zusatzbeitrag wird der allgemeine Satz in Höhe von 14,6 Prozent des Bruttolohns erhoben, welcher sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen.