Die reformfreudige Krankenhauspolitik von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nähert sich einem entscheidenden Punkt, da die Verabschiedung im Bundesrat bevorsteht. Die Länderkammer hat die Wahl, das von der Ampel-Koalition im Bundestag abgesegnete Gesetz endgültig zu bestätigen oder es an den Vermittlungsausschuss zurückzuverweisen, was seine Umsetzung vorerst auf Eis legen würde. Eine Einigung zwischen den beiden Kammern erscheint angesichts politischer Komplexitäten und anstehender Neuwahlen als unsicher. Die Reform sieht eine grundlegende Änderung der Vergütungsstruktur vor: 60 Prozent der Klinikvergütungen sollen zukünftig fix für das Bereitstellen bestimmter Angebote gezahlt werden, um Fehlanreize und suboptimale Eingriffe zu reduzieren. Der Schlüssel der Finanzierung soll durch neue "Leistungsgruppen" erfolgen, die Klinikbehandlungen präziser beschreiben und einheitliche Qualitätsstandards sichern. Nebenbei soll ein milliardenschwerer "Transformationsfonds" bei der Umsetzung finanzieller Unterstützung bieten. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, sowie die gesetzlichen Krankenkassen drängen auf ein zügiges Durchwinken der Reform. Dahmen betonte, dass das Gesetz unverzichtbar ist, damit Kliniken auch weiterhin bestehen können. Stefanie Stoff-Ahnis vom Spitzenverband der Krankenkassen wies darauf hin, dass ein weiteres Verzögern ein denkbar schlechtes Zeichen wäre, auch wenn die Reform nicht perfekt sei. Gegenstimmen kommen insbesondere vom Deutschen Landkreistag, der zu einem Einschalten des Vermittlungsausschusses drängt. Präsident Achim Brötel fordert einen Inflationsausgleich, um die finanzielle Situation der Kliniken zu stabilisieren, da bereits viele Einrichtungen Insolvenzen anmelden mussten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht ebenfalls Verbesserungsbedarf und setzt auf konstruktive Optimierungen. Seit fast zwei Jahren war leidenschaftlich über die Reform debattiert worden, Lauterbach ließ sich auch durch kritische Stimmen aus den Bundesländern nicht entmutigen. Der Minister setzt sich dafür ein, dass das Gesetz am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, wenn auch die Umsetzung schrittweise bis 2029 erfolgen wird. Für Patientinnen und Patienten wird sich die Wirkung der Reform daher langsam entfalten, mit einer schrittweisen Reduzierung der 1.700 bestehenden Krankenhäuser.