Australiens Börsenaufsicht hat entschieden: Die lokale Betreibergesellschaft der Kryptobörse Kraken wurde von einem Bundesgericht zu einer Strafe von acht Millionen Australischen Dollar verurteilt. Der Grund? Die unrechtmäßige Ausgabe einer Kreditfazilität an über 1.100 Kunden im Land.
Die Klage wurde im vergangenen Jahr von der Australian Securities and Investments Commission (ASIC) gegen Bit Trade, dem Betreiber von Kraken in Australien, eingeleitet. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Nichteinhaltung der Vorschriften im Zusammenhang mit ihrem Margenhandelsprodukt, das die rechtmäßige Einordnung der richtigen Kunden vermissen ließ. Dies führte zu Verlusten von über fünf Millionen US-Dollar.
Die ASIC hob hervor, dass Bit Trade ihr Margin-Produkt an mehr als 1.100 Australier herausgab, wobei Gebühren und Zinsen von über sieben Millionen US-Dollar anfielen, ohne zu prüfen, ob das Produkt für diese Kunden geeignet war. Das Produkt ermöglichte Margin-Erweiterungen in Form von Kreditlinien, die wahlweise in digitalen Vermögenswerten wie Bitcoin oder nationalen Währungen wie US-Dollar abgewickelt wurden.
Ein Sprecher von Kraken zeigte sich enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens und betonte, dass diese Entscheidungen das Wachstum der australischen Wirtschaft erheblich behindern könnten. Kraken erhofft sich, konstruktiv mit politischen Entscheidungsträgern und Regulierungsbehörden zusammenarbeiten zu können, um künftige Regelungen zu entwickeln.
Im August stellte das Bundesgericht fest, dass es sich bei dem Produkt tatsächlich um eine Kreditfazilität handelte. Solche Angebote, die Margin-Erweiterungen in nationalen Währungen umfassen, unterliegen der Pflicht, ein öffentliches Dokument – die sogenannte Zielmarktabgrenzung – zu erstellen. Diese Entscheidung markiert den ersten Fall, in dem eine Strafe für das Fehlen einer solchen Zielmarktabgrenzung verhängt wurde.