In Malaysia herrscht derzeit reger Diskurs über die Möglichkeit von königlichen Begnadigungen. Das Königshaus betonte kürzlich die Notwendigkeit, dass Gefangene ihre Anträge auf Gnade dem von dem Monarchen geleiteten Begnadigungsausschuss vorlegen müssen. Diese Äußerungen spiegeln eine kürzlich veröffentlichte Erklärung der Regierung wider. Besonders im Fokus steht der Fall des ehemaligen Premierministers Najib Razak, dessen Berufung am Montag vom Berufungsgericht behandelt wird. Er versucht, eine frühere Entscheidung zu kippen, die sein Gesuch einer königlichen Anordnung zur Verbüßung seiner Strafe im Hausarrest abwies. Der Hintergrund dieser Entscheidung ist seine Inhaftierung für sechs Jahre wegen Korruption im Zusammenhang mit dem milliardenschweren 1MDB-Skandal. Bereits im Februar letzten Jahres wurde seine ursprüngliche Strafe vom Begnadigungsausschuss halbiert. Laut Verfassung steht dem König das Vorrecht zu, Begnadigungen zu gewähren, Urteile auszusetzen oder abzumildern. „Anträge auf Begnadigung oder Umwandlung von Strafen sind vom betroffenen Gefangenen an den vom König geleiteten Begnadigungsausschuss zur Prüfung in seiner nächsten Sitzung zu richten“, heißt es in der Stellungnahme des Palasts. In einer ähnlichen Erklärung vom 28. Dezember stellte die Generalstaatsanwaltschaft klar, dass alle Bitten um Hausarrest von Gefangenen in Malaysia, einschließlich der von Najib, dem Begnadigungsausschuss vorgelegt werden müssen. Der Palast nannte jedoch keine Namen von Gefangenen in seiner Mitteilung.