30. Oktober, 2024

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Kommunen müssen Wärmepläne aufstellen: Neue Regelung im Gebäudeenergiegesetz beschlossen

Kommunen müssen Wärmepläne aufstellen: Neue Regelung im Gebäudeenergiegesetz beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Ampel-Parteien ein neues Gesetz beschlossen, das für Kommunen die Erstellung sogenannter Wärmepläne vorsieht. Diese Regelung steht im Zusammenhang mit dem bereits viel diskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt. Ziel der neuen Vorschrift ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen.

Was besagt das Gesetz?

Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren detaillierte Karten und Pläne erstellen, um aufzuzeigen, welche Gebiete künftig an zentrale Heizungsnetze angeschlossen werden könnten. Dabei geht es vor allem um Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien wie Erdwärme, Wasserstoff, Biomassekraftwerke oder Abwärme aus der Industrie. Mit den Wärmeplänen sollen Hausbesitzer in der Lage sein, entsprechende Maßnahmen zur Umstellung auf klimafreundliche Wärme zu planen.

Was ändert sich für Hauseigentümer?

Hauseigentümer müssen zukünftig beim Einbau einer neuen Heizung darauf achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird, sobald ihre Kommune einen Wärmeplan aufgestellt hat. Diese Regelung soll dazu beitragen, den Anteil fossilfrei erzeugter Wärme zu erhöhen. Die genauen Vorgaben können dabei je nach Kommune variieren, da die Wärmepläne individuell für jede Stadt oder Gemeinde erstellt werden.

Zeitrahmen und politische Diskussion

Großstädte sind laut dem Gesetz verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan aufzustellen, kleinere Städte haben zwei Jahre länger Zeit. Einige Gemeinden in Deutschland haben bereits damit begonnen, entsprechende Pläne zu erstellen, und mehrere Bundesländer haben ähnliche Regelungen eingeführt.

Die oppositionelle Union äußerte sich kritisch zu dem Beschluss und meinte, dass die Zeitrahmen zu knapp seien und die Kommunen überfordern könnten. Die AfD lehnte das Gesetz ab und sprach von einer „ideologischen Wärmewende“. Die Ampel-Parteien hingegen bezeichneten das Gesetz als wichtige Etappe im Klimaschutz.

Positive Resonanz von Verbraucherschützern und Energieverbänden

Die Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte das Gesetz als „einen wichtigen Schritt zur Erhöhung des Anteils fossilfrei erzeugter Wärme“. Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BDEW) äußerte sich positiv und bezeichnete das Gesetz als einen weiteren Baustein für die seit Jahren überfällige Wärmewende.