Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat letzte Details zur kommunalen Wärmeplanung festgelegt. Die Abgeordneten haben Änderungen an dem Gesetzentwurf vereinbart, der bereits diesen Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll. Die Politiker der Koalition betonten besonders die Technologieoffenheit des Plans. "Ob Biomasse, Fern- oder Nahwärme - alle verfügbaren Energieträger können genutzt werden", versicherte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Verena Hubertz. FDP-Fraktionsvize Carina Konrad ergänzte, dass die Wärmeversorgung "zur Region passen" müsse.
Die vorgesehenen Regelungen sollen das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, ergänzen. Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, werden Hauseigentümer verpflichtet, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen. Großstädte haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit, einen Wärmeplan zu erstellen, während kleinere Städte zwei Jahre länger Zeit haben. Dann werden die Bewohner erfahren, ob ihr Haus an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird oder ob sie beispielsweise eine Wärmepumpe einbauen müssen, um eine klimafreundliche Heizung zu gewährleisten.
Die Grünen-Abgeordnete Karoline Otte bezeichnete das Gesetz als einen wichtigen Schritt in Richtung Wärmewende. Ihre Partei setze sich für die Einhaltung der Klimaziele ein und betone gleichzeitig die Notwendigkeit, dass Wohnungen in Zukunft für alle warm bleiben müssen.