Die Kölner Staatsanwaltschaft hat in einem der größten Steuerskandale der Bundesrepublik erneut Anklage erhoben: Ein britischer Finanzakteur, der beschuldigt wird, im Rahmen des Cum-Ex-Skandals einen Steuerschaden von 46,5 Millionen Euro verursacht zu haben, sieht sich nun der Justiz gegenüber. Ihm wird besonders schwere Steuerhinterziehung in drei Fällen vorgeworfen. Er soll im Jahr 2010 gemeinsam mit Komplizen Transaktionen über irische und Londoner Investmentstrukturen abgewickelt haben.
Aktuell befindet sich der 54-jährige Beschuldigte in Dänemark in Untersuchungshaft, nachdem er dort bereits Ende 2024 in einem separaten Verfahren zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Dabei gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, wie die Staatsanwaltschaft betont. Der Cum-Ex-Skandal, bei dem es um ein verworrenes Geflecht von Aktiengeschäften geht, bei denen Steuern mehrfach erstattet wurden ohne je gezahlt worden zu sein, belastet die öffentliche Kasse mit Summen im Milliardenbereich. Die Geschäfte florierten insbesondere zwischen 2006 und 2011.
Das Bonner Landgericht sprach im Jahr 2020 die ersten Urteile gegen Cum-Ex-Beteiligte aus und der Bundesgerichtshof bestätigte 2021 die Strafbarkeit solcher Geschäfte. Dies beendete die Debatte, ob es sich lediglich um einen rechtlichen Graubereich handelte. Die Kölner Staatsanwaltschaft, unter deren Verantwortung das in Bonn ansässige Bundeszentralamt für Steuern fällt, ist maßgeblich in die Aufklärung des Skandals involviert und erweist sich als zentrale Instanz bei den Ermittlungen.
Für die Zukunft wird erwartet, dass das Bonner Landgericht noch zahlreiche Verfahren verhandeln wird. Derzeit sind etwa 130 Cum-Ex-Fälle in Bearbeitung, in denen sich rund 1.700 Beschuldigte verantworten müssen.