Im Rechtsstreit über das Verkaufsverbot der sogenannten Dubai-Schokolade hat Aldi Süd einen bedeutenden Etappensieg vor dem Landgericht Köln errungen. Jüngst entschied die 4. Handelskammer gegen die Einstufung des Schokoladenprodukts als irreführend, selbst wenn die Produktion nicht in Dubai stattfand. Damit revidiert das Gericht eine frühere Entscheidung, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.
Aldi Süd zeigte sich erfreut und erklärte, dass der Verbraucher längst die typische Pistazien-Kadayif-Füllung mit der Dubai-Schokolade assoziiere, nicht aber eine geografische Herkunft aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ob die Schokolade, die zuvor aus den Regalen entfernt wurde, wieder zum Verkauf angeboten wird, bleibt unklar.
Seit Dezember hatte der Discounter die „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ beworben. Der Rechtsstreit begann, als ein Süßwarenimporteur gerichtlich gegen das Produkt vorging, da es tatsächlich in der Türkei produziert wird – eine Information, die auf der Verpackungsrückseite vermerkt ist. Noch im Januar entschied eine andere Kammer des Kölner Landgerichts, dass dieses Kennzeichnen nicht ausreichend sei und den Verbraucher in die Irre führe. Aldi Süd legte daraufhin Widerspruch ein.
Der Fall ist Teil einer breiteren Debatte über irreführende Produktbezeichnungen, die deutsche Gerichte seit Monaten intensiv beschäftigt. Die nun getroffene Entscheidung basiert auf der Ansicht, dass der Verbrauchermarkt die Dubai-Schokolade mittlerweile als Rezeptur anerkennt. In einem verwandten Fall lehnte das Landgericht Frankfurt einen ähnlichen Antrag gegen Lidl bereits zuvor endgültig ab.