In den Verhandlungen zwischen Union und SPD wird derzeit intensiv über Maßnahmen zum Schutz von Mietern und zur Förderung des Wohnungsbaus diskutiert. Ein vorliegendes Papier der Arbeitsgruppe für Verkehr, Infrastruktur, Bau und Wohnen schlägt vor, die bestehende Mietpreisbremse zunächst um zwei Jahre zu verlängern. Zudem soll eine Expertengruppe bis Ende 2026 ein Bußgeldsystem für Vermieter entwickeln, die gegen diese Regelung verstoßen. Dieses Instrumentarium zielt auf Regionen mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt ab, um die Mietpreise bei Neuverträgen zu regulieren.
Neben dem Mieterschutz widmet sich das Papier auch der Motivation zum Vermieten durch die Einführung eines Steuerbonus für Vermieter, die günstige Mietangebote machen. Die genaue Definition dessen, was als günstige Miete gilt, steht noch aus. Eine einzigartige Offensive zur Ankurbelung des Wohnungsbaus soll ebenfalls eingeleitet werden, die Investitionen, Steuererleichterungen und Bürokratieabbau umfasst. Dabei ist geplant, bestehende Förderprogramme der KfW zu bündeln, um zweckgebundene Unterstützungen für Neubau und Modernisierungen zu schaffen.
Allerdings bedeutet das Papier keinen endgültigen Konsens in den Koalitionsgesprächen; die Parteichefs müssen die Vorschläge noch besprechen. Zudem sind die vorgestellten Pläne finanziellen Prüfungen unterworfen. Innerhalb der Arbeitsgruppe bestehen noch Uneinigkeiten: Die SPD befürwortet für stark nachgefragte Gebiete eine maximale Mietsteigerung von sechs Prozent über drei Jahre bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und will die Kappungsgrenze in anderen Regionen von 20 auf 15 Prozent senken. Dieser Verschärfung steht die Union skeptisch gegenüber.